Das Grundbuchamt wird in Kernen aufgehoben. Der Gemeinderat lehnt es ab, als Ersatz eine Grundbucheinsichtsstelle vor Ort auf eigene Rechnung zu schaffen. Als Folge davon sind Fahrten ins nächste Amtsgericht nötig.

Kernen - Der schnelle Blick ins Grundbuch ist für berechtigte Kernener Bürger wie beispielsweise Grundstücksbesitzer in Zukunft mit Fahrten verbunden. Das Grundbuchamt beim Notariat Kernen wird am 8. Februar 2016 aufgehoben. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag einstimmig beschlossen, keine eigene Grundbucheinsichtsstelle als Ersatz für die Bürger einzurichten. Damit folgten die Bürgervertreter einem Antrag von Bürgermeister Stefan Altenberger. Ab Februar müssen die Bürger für Einsicht ins Grundbuch ins Amtsgericht Waiblingen fahren.

 

Die Grundbuchämter in Baden-Württemberg werden zentralisiert. So wird das Grundbuchamt Kernen wird geschlossen und sein Bezirk dem Amtsgericht Waiblingen, Abteilung Grundbuchamt, zugewiesen. Die dort aufgewahrten Unterlagen werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim eingelagert.

Mit der Eingliederung des Grundbuchamts eröffnet sich der Gemeinde allerdings die Möglichkeit, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten, da die Unterlagen digital vorliegen. „Auf diese Weise können Ihre Bürgerinnen und Bürger auch nach Aufhebung des Grundbuchamts Einsicht in alle elektronischen Grundbücher des künftig zuständigen grundbuchführenden Amtsgerichts Waiblingen nehmen und hieraus beglaubigte Abschriften erhalten.“ Mit diesen Worten versucht Ministerialrat Ohlinger vom baden-württembergischen Justizministerium den Gemeinderäten die neue Einrichtung schmackhaft zu machen. Er ergänzt: „Ab 2019 kann die Einsichtnahme sogar landesweit und zusätzlich auch in die elektronischen Grundakten erfolgen.“

Gemeindeverwaltung befürchtet hohe Kosten

Die Gemeindeverwaltung lehnt das ab, obwohl sie für eigene Zwecke die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren beantragt hat. Dies ist nicht mit Kosten verbunden. In diesem Verfahren dürfen allerdings Auskünfte nur für die Gemeindeverwaltung eingeholt werden und keine Anfragen von Bürgern gestellt werden. Letzteres wäre die Aufgabe einer Grundbucheinsichtsstelle. Aber: „Sämtliche Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs wären von der Gemeinde zu tragen. Hierfür müsste ein weiterer Ratschreiber bestellt werden,“ schreibt Hauptamtsleiter Bernhard Bühler an den Gemeinderat. Derzeit ist lediglich Bürgermeister Stefan Altenberger als Ratschreiber eingesetzt.

Kosten für Räume und Sachkosten wäre wohl für die Gemeinde verkraftbar, aber Bühler warnt, dass der Personalaufwand im Rathaus derzeit nicht gestemmt werden kann. „Das fundierte Wissen über die Württembergische Ratschreiberei ist in der Verwaltung momentan nicht vorhanden, und es gibt leider aktuell keine Schulungen zu diesem komplexen Thema.“ Der Hauptamtsleiter warnt, dass es ein großer Aufwand wäre, neues Personal eigens für diesen Zweck einzustellen oder bestehendes Personal dafür freizustellen. Die Verwaltung sei im Rathaus beengt untergebracht, und für eine Grundbucheinsichtsstelle sei kein Raum vorhanden. Nach Ansicht der Verwaltung ist Waiblingen so gut gelegen und erreichbar, dass die kurze Strecke für den seltenen Gang zum Grundbuchamt keine große Einschränkung darstellt.