Die Stadt verzeichnet zahlreiche Verstöße beim Parken an den Elektroladesäulen. Mittlerweile rückt auch immer häufiger der Abschleppwagen an. Car2go, Betreiber einer großen Flotte von E-Mietwagen, verschärft unterdessen die Vorgaben.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die gut 180 Ladesäulen in Stuttgart, an denen elektrisch betriebene Autos und Zweiräder ihre Akkus wiederaufladen können, sind gefragt – häufiger, als das eigentlich vorgesehen ist. Denn die Fläche vor den Ladestationen wird nicht selten missbräuchlich zugeparkt. Ein Verkehrsschild regelt die Angelegenheit eigentlich eindeutig: frei während des Ladevorgangs.

 

4000 Verwarnungen an Ladesäulen im Jahr 2016

Doch viele Verkehrsteilnehmer auf der Suche nach dem in der Stadt zunehmend raren Gut „Parkplatz“ halten den Zusatz offensichtlich eher für einen unverbindlichen Hinweis. 4000 Verwarnungen hat die städtische Verkehrsüberwachung im vergangenen Jahr an Besitzer von dort zu Unrecht geparkten Fahrzeugen verteilt. Das sind entweder Autos mit Verbrennungsmotor gewesen oder E-Mobile, die zwar parkten, aber nicht zum Aufladen angeschlossen waren. Und Besserung scheint nicht in Sicht. „Dieses Jahr sind es bis jetzt auch schon wieder 2400 Verwarnungen“, erklärt Joachim Elser, Chef der Verkehrsüberwachung. Die Überwachung der Ladesäulen stünden im intensiven Fokus seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings sei dies insbesondere in der Innenstadt schwierig: „Da sind die Plätze häufig nur für kurze Zeit unrechtmäßig belegt.“ Die Besitzer würden ihre Fahrzeuge abstellen, eine schnelle Besorgung erledigen und seien auch schon wieder weg. Deshalb sei die tatsächliche Zahl der Verstöße wohl höher.

Das Abschleppen wird für die Betroffenen richtig teuer

Wen die Verkehrsüberwacher erwischen, den bitten sie mit Beträgen von 10 bis 30 Euro zur Kasse – je nachdem, wie lange das Auto schon unberechtigt abgestellt war. Doch mittlerweile lässt die Stadt auch abschleppen. „Und dann wird es für die Betroffenen deutlich teurer“, sagt Elser. Neben den Kosten für den Abschleppvorgang kommen noch Gebühren dazu, die sich auf bis zu 250 Euro summieren können.

Die weitaus meisten E-Autos in Stuttgart gehören zur Flotte des Carsharing-Unternehmens Car2go. Die Daimler-Tochter betreibt nach Angaben der Stadt 500 Smarts und 50 B-Klasse-Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Deren Nutzer sind künftig gehalten, sich ebenfalls an die Ladevorschrift der Stadt zu halten. Das geht aus einer aktualisierten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Autovermieters hervor, die von 13. September an gelten sollen. „Wird der Mietvorgang mit einem Car2go-electric-drive-Fahrzeug an einer Car2go-Ladestation beendet, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen“, heißt es neuerdings in den AGB. Erst danach dürfe das Mietverhältnis beendet werden. Wie oft Kunden des Carsharers bisher von der Stadt für ein Fehlverhalten an der Ladesäule verwarnt wurden, lässt sich nicht eruieren. Gleichwohl will das Unternehmen zur Verbesserung der Situation beitragen. „In Stuttgart dürfen an Ladestationen grundsätzlich nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs abgestellt werden. Zum 13. September verankern wir diese Regelung auch in unseren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, erklärt Car2go-Sprecher Daniel Hörer auf Anfrage und fügt hinzu: „Damit wollen wir bei den Kunden das Bewusstsein für die Regelung schärfen.“ Anerkennung gibt es dafür von der Stadt. „Das ist eine ausgesprochen löbliche Sache“, so Joachim Elser.