Der Mainzer SPD-Politiker Michael Hartmann steht im Verdacht, Sebastian Edathy über Ermittlungen informiert zu haben. Nun lässt Hartmann seinen Anwalt sprechen, und der zieht mächtig vom Leder.

Berlin - Michael Hartmann schweigt. Der SPD-Politiker ist bis nächste Woche krankgeschrieben, danach will er sich wegen eines Burn-outs behandeln lassen. Jüngst, bei seinem Auftritt im Edathy-Untersuchungsausschuss, wollte Hartmann nicht reden. Seitdem steht unwidersprochen im Raum, dass er an seinen Parteifreund Sebastian Edathy geheime Informationen über die gegen diesen gerichteten Kinderporno-Ermittlungen weitergab. Sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe – und beschimpft die Ausschussmitglieder.

 

Das wäre sie gewesen, die Rede, die Michael Hartmann am 5. Februar hätte halten können. Doch wegen Vorermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Strafvereitelung und der Falschaussage hat der unter Druck geratene Abgeordnete vom Recht der Auskunftsverweigerung Gebrauch gemacht. Nun formulierte sein Anwalt Johannes Eisenberg für die Staatsanwaltschaft Berlin das, was Hartmann zu seiner Verteidigung vorzubringen hat. Der elfseitige Brief, der unserer Zeitung vorliegt, ist in Teilen polemisch geraten, was zum Stil des Anwalts gehört. Von „Johnny“ Eisenberg ist bekannt, dass er in Gerichtsverfahren Staatsanwälte schon mal als „faul“ beschimpft oder ihnen vorwirft, „eine Vielzahl von Fälschungen und vorsätzlichen Verdrehungen“ vorgenommen zu haben. Den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses unterstellt Eisenberg, seinen Mandanten Hartmann „regelrecht vorgeführt“ zu haben. Dass Hartmann bei seiner ersten Zeugenbefragung im Dezember bis morgens um 1.30 Uhr Rede und Antwort stehen musste, ist für den Anwalt eine „verbotene Verhörmethode“, hätte dies ein Richter getan. In Untersuchungsausschüssen sind solch lange Befragungen indes üblich und bis jetzt unbeanstandet.

Edathys Glaubwürdigkeit soll erschüttert werden

Schlüpfrig wird Eisenbergs Wortwahl, wenn es um Edathy geht. Dieser hat nach einem bestimmten Datum nicht mehr in einschlägigen Internetforen nach dem Thema Kinderpornografie gesucht. Eisenberg süffisant: „Hat er sich vom 11. November an kasteit und seiner Lust entsagt?“ Dass Polemik gemeinhin die Beweiskraft schwächt, ficht Eisenberg nicht an.

Zur Sache selbst führt Hartmanns Anwalt aus, sein Mandat könne nicht die Quelle für Edathys Informationen zum Ermittlungsverfahren sein. Es stehe fest, „dass Edathy die Unwahrheit sagt“. Der Anwalt untermauert die Behauptung unter anderem mit Zweifeln an  der Glaubwürdigkeit jener Zeugen, die Edathys Version, Hartmann sei der Informant, bestätigt hatten. Diese Personen – darunter laut Eisenberg ein Ex-Liebhaber Edathys – haben in einem „Näheverhältnis“ zu ihm gestanden. Möglicherweise hätten diese, bewusst oder unbewusst, Edathy schützen wollen.

57 Menschen hatten Kenntnis von den Ermittlungen

So hätten ehemalige Mitarbeiter Edathys vor dem Untersuchungsausschuss berichtet, Edathy habe ihnen bereits im November 2013 von Hartmanns Wissen berichtet, das dieser angeblich vom damaligen BKA-Chef Ziercke bezogen habe. Edathy selbst hat jedoch vor dem Ausschuss ausgesagt, dass Hartmann ihn erst einen Monat später über seinen Kontakt zu Ziercke einweihte. Der Anwalt ist überzeugt: Edathy habe seine Mitarbeiter belogen, weil er seine wahre Quelle beschützen wollte.

Diese Quelle hat nach Eisenbergs Ansicht in Niedersachsen gesprudelt. Dort hatten 57 Menschen Kenntnis von den Ermittlungen – und zwar bereits vor der Hausdurchsuchung bei Edathy im Februar 2014. Zudem habe sich Edathy nachweislich in Internetforen über die pädophile Szene informiert und sei so über strafrechtliche Probleme für Kunden jener kanadischen Firma, bei der er Filme und Fotos bestellt hatte, früh im Bilde gewesen.

Offen bleibt die Frage, welche Kreise die Affäre innerhalb der SPD noch ziehen wird. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wird im Juni im Untersuchungsausschuss als Zeuge erwartet.