Die SPD-Fraktion versucht den Eindruck eines Geschmäckles bei einer Schlüsselfigur in der Edathy-Affäre herunterzuspielen - die Übernahme der Anwaltskosten für Funktionsträger sei nichts ungewöhnliches.

Berlin - Die SPD-Fraktion bezahlt den Anwalt des in der Edathy-Affäre unter Druck geratenen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Die Fraktion habe die Übernahme der Kosten zugesagt, teilte ein Sprecher am Freitag mit und bestätigte einen Bericht der „Allgemeinen Zeitung“ aus Mainz. Zeugen hatten Hartmann im Edathy-Untersuchungsausschuss vorgeworfen, den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy über Kinderpornografie-Ermittlungen informiert zu haben. Hartmann bestreit dies, will sich aber wegen staatsanwaltlicher Vorermittlungen gegen ihn nicht im Detail äußern.

 

Er ist bis zum 10. März krankgeschrieben. Sein Anwalt bestreitet gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Vorwürfe, der SPD-Politiker könne sich der Strafvereitelung schuldig gemacht haben. Ebenso bestreitet SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann Verdächtigungen der Opposition, er könnte Hartmann vorgeschickt haben, um Edathy mit Informationen über die Ermittlungen zum raschen Mandatsverzicht zu bewegen. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte Hartmann aufgefordert, alles auf den Tisch zu legen. Nun bezahlt die Fraktion den Anwalt, der die Aussageverweigerung in dem Ausschuss juristisch untermauert hat.

Hartmann hatte im Dezember im Ausschuss ausgesagt, nach belastenden Zeugenaussagen eine zweite Aussage im Februar aber abgelehnt. Sein Anwalt übte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, harsche Kritik am Ausschuss. Hartmann sei bei seiner Befragung als Zeuge im Dezember 2014 „regelrecht vorgeführt“ worden. Hätte die Befragung vor Gericht stattgefunden, so wären dem Richter „verbotene Vernehmungsmethoden“ vorgeworfen worden, schrieb Anwalt Johannes Eisenberg.

Oppermanns Sprecher betonte mit Blick auf Regelungen zur Übernahme von Kosten für Anwälte: „Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erhalten auf Antrag rechtliche Unterstützung, wenn Sie in Ausübung ihrer Fraktionsfunktion rechtlichen Beistand benötigen“. Hartmann habe sich „in seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher um Sebastian Edathy gekümmert“. In diesem Fall sei es angezeigt gewesen, „die rechtliche Unterstützung nicht durch das Fraktionsjustiziariat zu leisten, sondern durch einen externen Rechtsanwalt.“

Die Kosten können auch vom Untersuchungsausschuss übernommen werden, wenn man dort geladen wird. Sollte Hartmann so einen Antrag stellen, kann die Fraktion Kosten, also Steuergeld, zurückerstattet bekommen.