Vor einem Jahr wurde in Stuttgart zum ersten Mal Feinstaubalarm ausgerufen. OB Fritz Kuhn hat nun Bilanz gezogen: Die Zahl der Überschreitungen sei zurückgegangen, die Grenzwerte würden freilich am Neckartor immer noch gerissen.

Stuttgart - Das Ende des am vergangenen Sonntag ausgelösten Feinstaubalarms bleibt weiter offen. Nach Angaben der Stadt prognostiziert der Deutsche Wetterdienst Dienst (DWD) für Stuttgart bis mindestens Samstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Stadt stark ansteigen. Beim Thema des geplanten Verbots für Komfortöfen während der Feinstaubalarmtage verkündet das Verkehrsministerium einen Kompromiss: Besitzer moderner Öfen, die ab 2015 eingebaut worden sind und die entsprechenden Grenzwerte einhalten, dürfen auch während der Alarmphase weiter einheizen.

 

Unterdessen hat OB Fritz Kuhn (Grüne) anlässlich des Jahrestags des ersten Feinstaubalarms im Januar 2016 Bilanz gezogen. Erste Erfolge seien sichtbar, sagte der Rathauschef. Das Ziel, die Luftschadstoffe nachhaltig zu reduzieren, sei aber noch nicht erreicht. Zu den Erfolgen rechnet Kuhn etwa, dass im Jahr 2016 an 14 von insgesamt 63 Tagen, an denen der Grenzwert an der Messstation Neckartor überschritten worden sei, die Überschreitung nur knapp über den zulässigen 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gelegen habe. Erlaubt sind allerdings nur 35 Überschreitungstage. Beim Stickstoffdioxid wurde 2016 der Grenzwert von 200 Mikrogramm am Neckartor an 35 Stunden überschritten. Das ist zwar fast die Hälfte weniger als im Jahr zuvor, erlaubt sind aber nur 18 Überschreitungsstunden.

Als Erfolg verbucht der OB auch das gestiegene Interesse am Thema Feinstaubalarm und Luftreinhaltung. „Das sehen wir auch an den aktuellen Userzahlen unserer Online-Angebote“, so Kuhn. Die Infoseite www.feinstaubalarm.stuttgart.de sei bis Oktober von 270 000 Personen geklickt worden, den Feinstaubalarm auf Whatsapp hätten 6000 Nutzer abonniert. Der Verkehr hat aber bei den Alarmzyklen nur um etwa drei Prozent abgenommen.

Ministerium will Verordnung schnell verabschieden

Beim ebenfalls heiß umstrittenen Thema Komfortöfen haben die Heizungs- und Kachelofenbranche und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen Kompromiss zur künftigen Regelung zur Luftreinhaltung in Stuttgart gefunden. Demnach werden in die ohnehin vorgesehenen Ausnahmen auch die Kamine der neuesten Generation einbezogen. Die Ausnahmeregelung vom Verbot umfasst die meisten seit 2015 installierten Öfen. Insgesamt sind nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 20 000 sogenannte Komfortöfen, die nicht unbedingt zum Heizen benötigt werden, in der Landeshauptstadt vorhanden.

„Die Gespräche mit den Branchenvertretern waren fruchtbar. Wir erfahren auch aus den Unternehmen Unterstützung für die Luftreinhaltung und treten nun gemeinsam für die neue Verordnung ein”, begrüßt Minister Winfried Hermann (Grüne) die gefundene Regelung. Verbandsvertreter der Heizungsbranche, die zunächst gegen das geplante Verbot Sturm gelaufen waren, räumten ein, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wichtig seien, wenngleich die Holzfeuerungen einen geringeren Beitrag zur Feinstaubbelastung leisteten als der Straßenverkehr.

Der Präsident des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg, Stefan Eisele, erläuterte den Hintergrund des Kompromisses: „Für moderne Öfen, wie sie jetzt im Handel erhältlich sind, gilt seit 2015 bundesweit ein neuer Grenzwert. Sie dürfen nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menge Feinstaub ausstoßen wie die Öfen vor 2015.“ Guido Eichel von der Einkaufsgenossenschaft Hagos eG, verspricht sich von der Ausnahmeregelung gute Geschäfte: „Wer sein altes Gerät durch einen solchen modernen Ofen ersetzt, erfährt keine Einschränkung durch die Verordnung.“

Das Verkehrsministerium kündigte an, dass die Verordnung nun schnellstmöglich durch die Landesregierung verabschiedet werden könne, Sie soll noch während der laufenden Periode des Feinstaubalarms in Kraft treten.