Opfer des Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern bis 1969 unter Strafe stellte, sollen von der Bundesregierung entschädigt werden. Ein Betroffener erzählt, wie er die Zeit der Verfolgung erlebte.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart/Reutlingen - Wer C. H. Rudolph fragt, warum er bis heute Junggeselle geblieben ist, bekommt immer die gleiche Antwort: „Ich habe nie eine Frau gefunden, die guten Kartoffelsalat machen kann.“ Das ist natürlich Unsinn. Auch, dass Frauen dem ehemaligen Staatsbeamten aus Stuttgart – charmant, gebildet, wohlhabend – nie Avancen gemacht hätten, gehört ins Reich der Fabeln, die sich der 74-Jährige zum Selbstschutz ausgedacht hat. Seit sich C. H. Rudolph (Name geändert) mit knapp 18 Jahren seiner homosexuellen Neigungen bewusst wurde, lebt er ein Doppelleben.

 

Lange Zeit hatte er dafür sehr triftige Gründe. Denn bis 1969 standen homosexuelle Handlungen zwischen Männern laut dem Paragrafen 175 unter Strafe. Wiederholungstätern drohte Gefängnis. Die Zeiten ändern sich: Jetzt arbeitet man im Berliner Justizministerium an einem Gesetz, um 140 000 Opfer zu entschädigen.

Ein vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Strafverfolgung Homosexueller rechtswidrig war, Vorstrafen gelöscht gehören, finanzielle Wiedergutmachung geleistet werden muss. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat angekündigt, jetzt Eile mit einem entsprechenden Beschlussantrag im Bundestag walten zu lassen.

Die meisten Opfer schweigen

Doch die meisten der damals Verfolgten schweigen. Auch Rudolph will seine Geschichte nicht noch einmal vor Behörden aufrollen und verzichtet auf jede finanzielle Entschädigung. Bei ihm reichten die Indizien damals zwar nicht für eine Verurteilung aus, doch die Anzeige kostete ihn den Job. Außer mit anderen Homosexuellen spricht Rudolph bis zum heutigen Tag mit fast niemandem über das Erlebte.

Nach einigen Telefonaten, in denen er aus Vorsicht nie seinen echten Namen nennt, erklärt er sich doch in einem ruhigen Stuttgarter Café zu einem Gespräch bereit. Er entscheidet sich für den abgelegensten Platz hinter einer Zimmerpflanze. Rudolph spricht leise, flüstert fast, als befürchte er, jemand könnte mithören. Selbst seine Kleidung scheint so gewählt, dass er bloß nicht aus der Masse heraussticht.

C. H. Rudolph wurde in einer Zeit groß, als Politiker noch weit davon entfernt waren, Regenbogenfahnen zu schwenken. 17 Jahre alt war er, als ihm klar wurde, ein normales Leben würde er in Deutschland nicht führen können. Diese Erkenntnis kam fernab der Heimat. Ursprünglich war es nur ein Schüleraustausch in die USA. Die Amerikaner interessierten sich sehr für den jungen Deutschen, der offenbar damals schon lebhaft erzählen konnte. „Bald lud man mich ein, in Kirchengemeinden Vorträge über Deutschland zu halten“, erinnert sich Rudolph. Nach einem der Vorträge traf er einen gleichaltrigen Mann, mit dem er seine ersten intimen Kontakte hatte. „Ich hatte bis dahin keine Ahnung, dass das in mir steckte. Ich war erst mal total durcheinander. Damals war ich noch ein ganz unbedarfter Bub“, sagt Rudolph. Gleichzeitig wurde ihm aber auch klar, dass er es so und nicht anders wollte.

Er findet Kontakt zur „Runde“

Mit dem Geld, das er bei den Vorträgen in den USA verdient hatte, reiste der junge Rudolph durch Europa. Er machte neue Bekanntschaften, neue Abenteuer ließen seine erste Erfahrung schnell verblassen: im liberalen Holland, wo Homosexuelle seit 1811 straffrei ihren Neigungen nachgehen konnten, oder in der Schweiz, wo Homosexualität im Jahr 1942 entkriminalisiert wurde. „Es war eine aufregende Zeit“, sagt Rudolph heute.

Obwohl er seine Sexualität im Ausland frei ausleben konnte, zog es ihn wieder zurück nach Deutschland. „Vielleicht war es ein bisschen Heimweh“, sagt Rudolph. Und in seiner Jackentasche hütete er etwas, das ihn neugierig gemacht hatte: einen Flyer, den er bei einer einschlägigen Veranstaltung in Amsterdam zugesteckt bekommen hatte. Mit Kontaktdaten zu einer Gruppe, die sich nur schlicht „Die Runde“ nannte: ein Bund schwuler Männer, bemüht, unter dem Radar der Behörden zu bleiben.

Schnell war Rudolph Mitglied in dem geheimnisvollen Club, der sich meistens in Reutlingen traf. Seine Leidensgenossen nannten sich Vera oder Lucy. „Wir haben uns bei unseren Verabredungen am Telefon mit Frauennamen getarnt“, sagt er. Man habe ja nie gewusst, wer mithöre. Rudolph gab sich den Namen „Babette“. Doch alle Vorsicht war am Ende nicht genug.

Ein Polizist warnt ihn

Die erste heikle Situation erlebte er im Stuttgarter Schlossgarten bei zwei Pferdestatuen, den „Rossebändigern“ aus der Hand des Künstlers Ludwig von Hofer, damals ein in der Szene bekannter Schwulentreff. Plötzlich umarmte ihn ein Mann in einer Lederjacke und zischte: „Hau ab und versteck dich, Junge!“ Rudolph rannte und kauerte hinter einen Busch.

Bald kamen die Polizisten und suchten das Gelände mit Taschenlampen ab. Unter ihnen: der Mann mit der Lederjacke, der Rudolph gewarnt hatte. „Ich bin ihm bis heute dafür sehr dankbar“, sagt er. Eine halbe Nacht harrte er damals hinter seinem Busch aus, entkam so den Gesetzeshütern.

Wenig später, C. H. Rudolf war jetzt 27, saß seine Familie anlässlich des Geburtstags seiner Mutter bei Kaffee und Kuchen beisammen. Es klingelte an der Tür. Rudolph öffnete: „Ich wusste erst gar nicht, was die Polizei wollte.“ Man verhaftete ihn. Er ging mit, ohne sich umzudrehen. Man brachte ihn ins Hotel Silber, das zu Nazizeiten als Gestapozentrale genutzt worden war, und verhörte ihn stundenlang. Der Vorwurf: Rudolph soll sich der Ausübung homosexueller Handlungen schuldig gemacht haben. „Der Polizist im Verhörraum rühmte sich damit, schon bei den Nazis im Dienst gewesen zu sein. ,Dreck‘ war noch das Netteste, was er mich hieß. Manche Schimpfworte kannte ich gar nicht“, so Rudolph. Er ist einer, der sich gewählt ausdrückt. Fäkalsprache befremdet ihn.

Hatz auf Homosexuelle

Allein wie die Polizei ihm auf die Schliche gekommen war, zeigt, dass einige der Polizeibeamten damals eine regelrechte Hatz auf Homosexuelle machten: Ein guter Freund von Rudolph, ein angehender Jurist aus Tübingen, hatte sich das Leben mit dem Strick genommen. Mit ihm hatte Rudolph einen Briefwechsel unterhalten, in dem beide sich zu ihrer Homosexualität bekannten. Polizisten lasen die Zeilen Wort für Wort – und verhielten sich nicht so wie der Mann mit der Lederjacke.

So kam es zum Prozess. Als Beamter drohte Rudolph im Falle einer Verurteilung ein Berufsverbot. Darum legte er auf Anraten seines Anwalts Albert Gerhardt, Chef einer renommierten Kanzlei in der Königstraße, seinen Job erst einmal auf Eis. „Ich hatte damals das Glück, einen guten Verteidiger zu haben“, sagt Rudolph. Zwei Jahre zog sich die Sache in die Länge, schließlich wurde die Anklage fallen gelassen.

Seiner Familie erzählte er Ammenmärchen, warum er während des Geburtstags der Mutter so plötzlich verschwunden war und warum er auf einmal aus dem Beruf ausschied. Die Ausrede: Er suche nach „neuen Herausforderungen“.

Der Pensionär schlägt jede Wiedergutmachung aus

Ein Sabbatical, wie man heute sagen würde, war auch Ende der Sechziger für Rudolphs Familie nichts Besorgniserregendes. Homosexualität dagegen schon. „Ich weiß nicht, ob es jemand aus meiner Familie geahnt hat. Aber darüber wurde einfach nicht gesprochen“, sagt Rudolph.

Ein Jahr später, 1969, wurde Homosexualität im Zuge des 68er Reformaufbruchs unter Erwachsenen straffrei. Einige Monate danach traf Rudolph seinen Vorgesetzten, der durch die Behörden von dessen sexuellen Neigungen unterrichtet worden war, zufällig wieder auf der Straße. „Die Zeiten haben sich geändert“, sagte dieser und bot ihm an, ihn wieder einzustellen. Mittlerweile pleite, nahm Rudolph das Angebot an. „Der Arbeitsausfall hat mich umgerechnet 20 000 Euro gekostet“, sagt er.

C. H. Rudolph könnte sich freuen, dass ihn zumindest jetzt im Rentenalter noch eine Entschädigung erwartet. Doch der Pensionär, der heute meist in Berlin wohnt, schlägt jede Wiedergutmachung aus, auch wenn er die Geste durchaus zu schätzen weiß. Wie ihm gehe es den meisten Betroffenen: „Sie sind einfach nur froh, dass die Zeiten vorbei sind.“

„Ich hätte gerne Kinder gehabt“

So hatte der Mann, der Lucy genannt wurde und ebenfalls zur „Runde“ gehörte, nicht das Glück, von einem fähigen Anwalt rausgeboxt zu werden. Er musste eine mehrmonatige Haftstrafe antreten. „Er ist der Einzige, dem die sieben, die noch von uns übrig sind, dazu raten, eine Entschädigung anzunehmen. Denn ihm hat das Gefängnis wirklich übel zugesetzt“, sagt Rudolph. Doch auch Lucy, so glaubt er, werde wohl jedes Angebot der Bundesregierung ausschlagen.

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die sich mit der historischen Aufarbeitung des Umgangs mit Homosexualität beschäftigt, legt großen Wert auf die Aufarbeitung des Schwulenparagrafen. „Wir stellen fest, dass es eigentlich keinem der Betroffenen um das Geld geht – aber um die Anerkennung, damals zu Unrecht verurteilt worden zu sein“, sagt Daniel Baranowski von der Stiftung. 28 Interviews wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts geführt. Einer der Interviewten ist C. H. Rudolph.

Was für viele homosexuelle Paare heute Realität ist, daran war für die Männer seiner Generation nicht zu denken. „Kinder hätte ich gerne gehabt“, sagt er, „aber wir haben ja nicht einmal richtige Partnerschaften führen können, geschweige denn an so etwas wie ein Adoptionsrecht gedacht.“ Auch längere Beziehungen zu führen, hat Rudolph nach der Streichung des Paragrafen nicht mehr gelernt. Es blieb bei eher losen Bekanntschaften. Wie auch Diskretion für ihn nach 1969 wichtig geblieben ist. Man wisse ja nie, sagt er: „Vielleicht wird alles eines Tages wieder anders.“

Dementsprechend befremdlich empfinden viele ältere Homosexuelle Veranstaltungen wie den Christopher Street Day, der bunt und laut für die Rechte sexueller Minderheiten wirbt und auf dem sich allerlei Prominente offensiv zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen. C. H. Rudolph hat sich seine erste CSD-Parade im Rentenalter angesehen. „Ich finde es gut, dass es das gibt“, sagt er. „Aber was die jungen Leute da machen, ist nicht ganz unser Stil.“