Im Jahr 1931 ist Zuffenhausen nach Stuttgart eingemeindet worden. Der Heimathistoriker Winfried Schweikart hat nun die einzig noch verbliebene Ausfertigung des Eingemeindungsvertrags im Archiv des Bezirksrathauses gefunden.

Zuffenhausen - Nach langer Suche ist der Heimathistoriker Winfried Schweikart endlich fündig geworden: Er hat das einzig verbliebene Original des Eingemeindungsvertrags, der im Jahr 1931 zwischen der damals selbstständigen Gemeinde Zuffenhausen und der Stadt Stuttgart abgeschlossen worden ist, gefunden. Unter der Nummer 0022 lagert das sechsseitige Schriftstück in einem Aktenordner im Zuffenhäuser Bezirksrathaus.

 

„Ich suche dieses Dokument schon seit zehn Jahren, sagt Schweikart. Letztendlich war der Tipp einer Mitarbeiterin des Stammheimer Standesamtes entscheidend. Sie machte den Heimatforscher darauf aufmerksam, dass es bei der Stadt Stuttgart einen Aktenplan gibt, in dem alle wichtigen Dokumente und deren Lagerort verzeichnet sind. Von da an war die Spurensuche dann recht einfach, dank, so sagt Schweikart, der „sauberen Ordnung“ des Systems. Dass er den Vertrag bislang nicht auftreiben konnte, hat freilich noch einen anderen Grund: Schweikart ging immer davon aus, dass er in den Archiven unter der Jahreszahl 1931 suchen muss, denn in diesem Jahr trat das Schriftstück in Kraft. Unterschrieben worden war es aber bereits 1929, und zwar am 29. November vom Stuttgarter Oberbürgermeister Karl Lautenschlager und am 4. Dezember vom Zuffenhäuser Schultes Max Gutenkunst. Schweikart geht davon aus, dass sein Fund ein Unikat ist. Die Stuttgarter Ausfertigung des Vertrags, das scheint relativ sicher, ist in den Wirren des Zweiten Weltkriegs vernichtet worden oder ging verloren.

95,4 Prozent der Zuffenhäuser Bürger votierten für die Eingemeindung

Die Stuttgarter Stadträte hatten dem Eingemeindungsvertrag am 15. Oktober 1929 nur mit einer Mehrheit von 33 gegen 21 Stimmen ihr Plazet erteilt. Weitaus klarer fiel die Entscheidung seinerzeit in Zuffenhausen aus. Bei einer Volksabstimmung am 10. November 1929 votierten 95,4 Prozent der Bürger für die Eingemeindung. Die restlichen 4,6 Prozent votierten für einen Anschluss an Feuerbach. Hintergrund für die Bestrebungen, die Eigenständigkeit aufzugeben, waren in erster Linie finanzielle Gesichtspunkte. So waren mit dem Bau der Hohensteinschule zwischen 1928 und 1930 hohe Schulden entstanden, zudem war das Steueraufkommen in Zuffenhausen sehr gering. Das benachbarte Stuttgart lockte Industrie, Geschäftsleute und Arbeiter stärker an als Zuffenhausen.

Beim genaueren Blick in den Eingemeindungsvertrag fällt auf, dass einige der Vereinbarungen in den insgesamt 55 Paragrafen spät oder gar nicht umgesetzt worden sind. So hätte Stuttgart beispielsweise spätestens fünf Jahre nach der Eingemeindung ein Freibad in Zuffenhausen bauen sollen, der Festplatz hätte auf der Schlotwiese entstehen sollen – weshalb große Teile des Areals gar nicht hätten bebaut werden dürfen.

Grundsätzlich, dass betont der Zuffenhäuser Bezirksvorsteher Gerhard Hanus, hätten sich die Verhältnisse und die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich geändert. Auch sei die Stadt Stuttgart der einzig verbliebene Vertragspartner und vertrete nun die Interessen beider ehemaliger Parteien. Dennoch gibt es ein Beispiel, in dem ganz genau in den Vertrag geschaut worden ist: Vor dem Hintergrund der Planungen für die Biogasanlage hatte sich die Rechtsabteilung der Stadt mit dem Paragrafen 15 c befasst. Stuttgart, so ist dort nachzulesen, werde „dahin wirken, dass Anlagen, welche besonders lästige oder gesundheitsschädliche Dämpfe oder Ausdünstungen entwickeln, auf Zuffenhäuser Markung nur in den dafür schon vorgesehenen Industriegebieten ‚Spitalwald’ und ‚Salzwiesen’ erstellt werden.“ Unter dem Strich befand das Rechtsamt diesen Passus aber nicht für ausschlaggebend, da es sich um eine Soll-, nicht aber eine Mussbestimmung handle.