Vor dem Verwaltungsgericht hat sich ein Anwohner vom Neckartor mit Vertretern des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums auf weitere Schritte gegen die hohe Belastung durch Luftschadstoffe geeinigt. Das Tempo wird auf einigen Strecken reduziert.

Stuttgart - Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat sich ein Anwohner vom Neckartor mit Vertretern des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums (RP) auf weitere Schritte gegen die hohe Belastung durch Luftschadstoffe geeinigt. In der vierstündigen nicht öffentlichen Erörterung unter dem Vorsitz von Verwaltungsrichter Wolfgang Kern verständigten sich beide Seiten darauf, den Verkehr am Neckartor bis Ende Oktober 2014 auf einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau zu verflüssigen. Gemeint sei damit Tempo 30 bis 40, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

 

Regierungspräsidium muss Tempo 40 anordnen

Das RP verpflichtet sich zudem, bis zum gleichen Zeitpunkt an mindestens zwölf Stuttgarter Steigungsstrecken Tempo 40 anzuordnen. Bis jetzt gilt dieses Limit nur versuchsweise an der Hohenheimer Straße zwischen Olgaeck und Ernst-Sieglin-Platz. Dank neuer Ampelprogramme und häufiger Kontrollen sind die Stickoxidwerte dort zurückgegangen.