Die Stadt will, dass es in allen Ludwigsburger Ortsteilen gute Einkaufsmöglichkeiten gibt – und tut dafür, was sie kann.

Region: Verena Mayer (ena)

Ludwigsburg - Wäre ein Lebensmittelmarkt in Poppenweiler dem kleinen Ludwigsburger Stadtteil zuträglich – oder hätte ein solcher Markt negative Auswirkung auf andere Geschäfte? Und welche Folgen hätte die Ansiedelung eines neuen Marktes in der Oststadt im Bereich der Kunsteisbahn? Um Antworten auf Fragen wie diese zu finden, hat die Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Nahversorgungssituation unter die Lupe nimmt – und gewissermaßen Spielregeln entwickelt für den Umgang mit Erweiterungs- oder Neuansiedelungsplänen von Märkten.

 

Die Stadt will Schlimmes verhindern

Womöglich – so eine Fragestellung – wirken sich Verkaufsflächen ab einer gewissen Größe nicht generell negativ auf das Umfeld aus. Oder vielleicht kann die Neuansiedlung eines Geschäfts im Sinne des Verbrauchers sein, auch wenn das Vorhaben außerhalb eines Zentrums liegt. Wenn die Stadt bei diesem Thema nicht steuernd eingreifen würde, würden bestimmte Nahversorgungsstandorte ausbluten, sagte der Stadtplaner Martin Kurt am Dienstag im Verwaltungsausschuss, wo das Gutachten präsentiert wurde.

Zu den zentralen Erkenntnissen zählt, dass der so genannte Nahversorgungsanteil in Ludwigsburg bei 76 Prozent liegt. Dies bedeutet, dass 76 Prozent der Einwohner nicht weiter als 500 Meter fahren oder laufen müssen. Im Vergleich zu anderen Städten ist diese Quote unterdurchschnittlich, üblich sind etwa 85 Prozent. Wobei die Ladendichte sehr unterschiedlich ist.

Nachholbedarf in Poppenweiler

Kein Grund zur Sorge besteht demzufolge in Oßweil, Grünbühl/Sonnenberg sowie dem Süden Eglosheims. Dringlichen Handlungsbedarf hingegen sehen die Experten im Schlösslesfeld und der Osterholzallee, im Süden von Neckarweihingen, in Hoheneck, im Norden Eglosheims sowie in Poppenweiler. Die Ansiedelung eines Normas mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche in der Ortsmitte würde aus der Sicht der Gutachter zur Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung beitragen. Allerdings ist das Vorhaben bei den Bürgern umstritten. Der Neubau eines Discounters in der Oststadt hat sich inzwischen erledigt – er wäre nach den neuen Spielregeln ohnehin nicht zulässig gewesen.

Diese sehen unter anderem vor, dass die Neuansiedlung in Gebieten, die per Definition nicht zum Nahversorgungsbereich zählen, nur dann zulässig sind, wenn sie eine Lücke schließen. In der Oststadt gibt es diese Lücke nicht.

Mit den Details und den Vorschlägen des Gutachtens werden sich die Stadträte nun auseinandersetzen.