Die Stadt will den Bau eines Supermarkts an der Augsburger Straße in Untertürkheim endgültig blockieren.

Untertürkheim/Obertürkheim - Betroffen ist ein Areal südlich der Augsburger Straße, das an der Südkante von der Bahnlinie begrenzt wird und von dem in die Hafenbahnstraße führenden Kreisel in Untertürkheim bis knapp auf Höhe der Wildseestraße in Obertürkheim reicht. Deshalb wurde die Satzungsänderung „über örtliche Bauvorschriften Hafenbahnstraße/Augsburger Straße“ auch in den Beiräten beider Stadtbezirke vorgestellt.

 

Dabei machte Christopher Voigt vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung jeweils eingangs deutlich, was „der Auslöser“ für die Änderung des Planungsrechtes war: „Es gab 2011 den Antrag eines Investors, in diesem Bereich an der Augsburger Straße einen Lebensmittel-Supermarkt zu bauen.“

Neuer Bebauungsplan für das Areal

Dieser Bauantrag sei dann mit Hilfe einer Veränderungssperre blockiert worden, die in Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gezogen werden konnte. Da dagegen kein Widerspruch erfolgte, war die Sache erst einmal vom Tisch. Allerdings noch nicht endgültig erledigt, wie Voigt darlegte: „Mit dem alten Baurecht können wir hier einen Supermarkt nicht dauerhaft verhindern. Der Plan kann jederzeit wieder aufleben. Dann brauchen wir eine Grundlage, um das ablehnen zu können. Und das geht nur mit einem neuen Bebauungsplan mit den entsprechenden Maßgaben.“

Stadt will Zentren stärken

Hintergrund ist der generelle Plan der Stadt, mit einem „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ die Nahversorgungsangebote in der Mitte der Stadtteile nicht durch Konkurrenz von den Rändern her zu gefährden und so die Zentren in ihren Vitalfunktionen zu stärken. Ein Bestreben, auf das in Untertürkheim aktuell auch die Aktivitäten rund um den sogenannten Masterplan zielen. Und deshalb werden mit Hilfe des neuen Planungsrechtes in „Gewerbegebieten aller Art“ generell keine Einzelhandelsbetriebe mit „zentrenrelevanten Sortimenten“ erlaubt. Maßgebend dafür ist die „Stuttgarter Liste“, die mit ihren rund 40 definierten Positionen von A bis Z reicht: Von Arzneimitteln über Bekleidung aller Art, Drogeriewaren, Nahrungsmitteln, Schuhen oder Spielwaren bis zu Zooartikeln. Zugleich sollen mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, denn „planerische Zielsetzung“ ist laut Vorlage auch, diese gewerblich genutzten Flächen „als Standort insbesondere für Handwerk, produzierendes Gewerbe und für Büro- und Verwaltungsgebäude zu fördern“. Ein weiterer Aspekt gilt gestalterischen und städtebaulichen Gegebenheiten, denn das Gewebegebiet bedürfe „insgesamt einer baulichen Strukturierung“. Sowohl im Bestand als auch mit Blick auf noch unbebaute Flächen. Laut Stadtplaner Voigt soll so „perspektivisch eine größere Einheitlichkeit erreicht werden“. Im Eingangsbereich beim Kreisel wäre „ein Gebäude als Merkzeichen“ möglich, mit bis zu sieben Geschossen. Der Bericht der Verwaltung wurde in beiden Gremien zustimmend zur Kenntnis genommen.