Von 2012 an wird in Stuttgart "die größte Elektroflotte der Welt" in Betrieb genommen. Dazu wird ein Netz von Ladestationen errichtet.

Stuttgart - Das Stuttgarter Stadtmobil mit seinen 300 Fahrzeugen und 130 Stationen bekommt von 2012 an auf der Kurzstrecke eine mit Steuermitteln unterstützte Konkurrenz: Das Land, die Stadt und die Straßenbahnen AG werden gemeinsam mit der Daimler und der EnBW AG sowie mit der Car2go GmbH "die größte Elektroflotte der Welt" in Betrieb nehmen. Die zentralen Elemente des Vorhabens: die Installation der erforderlichen 500 Steckdosen an öffentlichen Parkplätzen und die Inbetriebnahme des Fuhrparks mit ebenso vielen zweisitzigen Elektrosmarts.

 

Um das "erste eigene öffentliche Verkehrsmittel" auf Elektrobasis auch unbürokratisch mieten, nutzen und bezahlen zu können, müssen die Branchen Automobil, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Energiewirtschaft verzahnt werden. Deshalb werden in dem Stuttgarter Pilotversuch die Angebote des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS), die von Car2go und anderen Anbietern auf einer Internetseite zusammengeführt. Das Ziel ist, dass sich der Großstadtbürger, der auf ein eigenes Auto keinen Wert legt, in kurzer Zeit einen Überblick über die Möglichkeiten verschafft, wie er am günstigsten und schnellsten von A nach B kommt. Mit diesem Projekt wollen die Partner ein Baustein der baden-württembergischen Bewerbung für das Schaufensterprojekt der Bundesinitiative "Nationale Plattform Elektromobilität" werden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Wirtschaft und Umweltschutz werden vereint

Die Repräsentanten der neuen Carsharing-Initiative, allen voran der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der Daimler-Vorstand Thomas Weber und der Stuttgarter OB Wolfgang Schuster (CDU), haben sich am Donnerstag vor dem Neuen Schloss vor einem der neuen Elektroautos ablichten lassen. Gerade für Ballungsgebiete seien solche Konzepte, die mehrere Verkehrsträger umfassen, wichtig. So werde auf vorbildliche Weise Wirtschaft und Umweltschutz vereint, meint Kretschmann. Er habe dafür geworben, dass das zum Daimler-Konzern gehörende Car-2-go-Unternehmen, das in Ulm und Hamburg sowie San Diego, Austin (beide USA) und Vancouver (Kanada) aktiv ist, in die Landeshauptstadt komme. Das Projekt stärke die führende Position Stuttgarts als Elektromobilitätsstandort, erklärte OB Schuster.

Die Fahrzeuge stehen am Straßenrand oder auf eigens angemieteten und mit einer Stromtankstelle versehenen Parkplatz (der Gemeinderat wird sich im Frühjahr mit der Umsetzung beschäftigen). Der Mieter stellt das Auto nach dem Gebrauch einfach an seinem Endpunkt ab, es sei denn, die Batterieanzeige verlangt nach einer Auffüllung, was bei nur 135 Kilometern Reichweite im Schnitt nach jeder neunten Fahrt der Fall sein dürfte.

Miete wird über eine Telematikeinheit abgerechnet

Man findet die Leihfahrzeuge übers Handy und regelt damit auch die Formalitäten bis zum Start. Dazu zählt auch die Prüfung auf sichtbare Beschädigungen oder Mängel - und ob der Vorgänger seinen Müll mitgenommen hat. Der Mieter kann mit dem Servicezentrum des Anbieters Kontakt aufnehmen - oder die Fachleute mit ihm: Die car2go-Kontrolleure sind nämlich berechtigt, sich bei "Störungen des Nutzungsablaufes" telefonisch in den Bordcomputer einzuloggen und nach dem Rechten zu sehen.

Die Miete wird über eine Telematikeinheit abgerechnet - und zwar im Minutentakt und ohne Vertragsbindung und Grundgebühr (aber mit einer Anmeldegebühr von 19,90 Euro). In Ulm werden beispielsweise 24 Cent pro Minute berechnet, in Hamburg sind es 29 Cent. Für eine Stunde seien 12,90 Euro fällig, sagt Andreas Leo, der Sprecher von Car2go. Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen; das wird über einen Chip im Dokument bestätigt.

Die Geschäftsbedingungen zeigen dem Nutzer seine Grenzen auf. Er darf das Fahrzeug nur selbst nutzen, im Zweisitzer weder eine dritte Person noch Tiere transportieren - und es gilt eine 0,0-Promille-Vorschrift. Ebenfalls untersagt ist, sich mit dem Leih-Smart an Rennen zu beteiligen oder das Auto als Fluchtfahrzeug zu benutzen: Im Paragrafen 7h wird untersagt, das Auto für die Begehung von Straftaten zu verwenden. Bei Verstößen gibt's Bußgeldbescheide - beispielsweise auch fürs Rauchen.