Seit Jahren streiten die Bigpark-Investoren und die Stadt Bietigheim-Bissingen über den Gewerbepark an der Geisinger Straße. Vor dem Verwaltungsgericht hat Bigpark jetzt eine herbe Niederlage kassiert: ein gewünschter Elektronikfachmarkt darf nicht gebaut werden.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Bietigheim-Bissingen - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage der Bigpark-Investoren gegen die Stadt Bietigheim-Bissingen abgewiesen. Bigpark will auf einer rund einen Hektar großen Fläche im Gewerbegebiet an der Geisinger Straße einen Lebensmittel- und Elektronikmarkt errichten. Die Stadt aber hat alle Bauanträge abgelehnt und verweist auf den Bebauungsplan, der an der Stelle den Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten untersagt.

 

Über das Vorhaben wird seit Jahren – auch juristisch – gestritten. In der jüngsten Verhandlung zweifelte Bigpark die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans an und warf der Stadt vor, in der Satzung zahlreiche Formfehler begangen zu haben.

Schon in der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet, dass sie das Verbot von Einzelhandel an der Geisinger Straße für zulässig halte. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor, in dem das Gericht nahezu alle von Bigpark vorgebrachten Einwände und folgerichtig auch die Klage abweist. Die von Bigpark kritisierten Passagen des Bebauungsplans seien entweder nicht zu beanstanden oder die Formfehler nicht gravierend genug, um deswegen den ganzen Plan für nichtig zu erklären.

Bigpark war mit der Hoffnung in den Prozess gegangen, dass die Stadt im Falle einer Niederlage der juristischen Auseinandersetzung überdrüssig wird und den Bauantrag genehmigt. Die Gesellschaft wirft der Verwaltung vor, diese verfolge mit ihrer harten Haltung letztlich das Ziel, Bigpark zum Verkauf des Grundstücks zu zwingen. Zurzeit ist die strittige Fläche an den Landkreis vermietet, der darauf ein Flüchtlingsheim betreibt. Das aber soll keine Dauerlösung sein, weshalb der Konflikt wohl weiter andauern wird. Bigpark kann gegen das Urteil Berufung einlegen.