Weil ein Pfarrer im Besitz von Kinderpornos war, hat das Amtsgericht Ellwangen gegen ihn einen Strafbefehl mit Geldstrafe erlassen.

Ellwangen - Ein Pfarrer, der Kinderpornos besessen hat, soll mehrere tausend Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen entsprechenden Strafbefehl gegen den katholischen Geistlichen aus Lauchheim im Ostalbkreis. Wenn er den Strafbefehl akzeptiert, muss er einen mittleren vierstelligen Betrag zahlen und gilt nicht als vorbestraft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

 

Auf dem Computer des 40-jährigen Mannes waren bei einer Durchsuchung im April etliche Bilder und Videos gefunden worden. Auf den Dateien waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft sexuelle Handlungen von, an und vor Kindern unter 14 Jahren sowie Jugendlichen bis 18 Jahren zu sehen. Der Geistliche hatte im Laufe der Ermittlungen eingeräumt, die Daten über das Internet bestellt und später angesehen zu haben. Der Priester war in das Visier der Ermittler geraten, weil er auf der Kundenliste eines kanadischen Kinderporno-Produzenten stand, die dem Bundeskriminalamt vorlag. Auf derselben Liste war auch der Name des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aufgetaucht.

Kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe war der Geistliche durch den Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst vom Dienst suspendiert worden. Am Dienstag habe Fürst ein Rücktrittsgesuch des Seelsorgers angenommen, wie ein Sprecher sagte.

Ob der 40-Jährige jemals wieder als Pfarrer arbeiten darf, ist unklar. Dem Diözesen-Sprecher zufolge wird sich der Mann einem kirchlichen Verfahren stellen müssen, bei dem es auch um seine Entlassung aus dem Klerikerstand gehen kann. Der Fall wird Anfang 2015 der Glaubenskongregation im Vatikan vorgelegt, die über die kirchliche Zukunft des Mannes entscheiden wird.