Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Beim Landgericht Karlsruhe liegt eine Klage der Russen, mit der sie feststellen lassen wollen, dass ihre Leistung - nämlich die Lobbyarbeit in Russland - sehr wohl erbracht worden sei. Für die Ansprüche der EnBW, so das Ziel, gebe es mithin keine Grundlage. Noch ist die Klage nicht zugestellt, aus einem kuriosen Grund: das Gericht wartet auf den notwendigen Vorschuss. Doch der Inhalt der Klage ist bei der EnBW bereits bekannt. Es könnte sich mithin um eine Drohkulisse handeln. Am Geld für die Gebühren fehlt es den Klägern gewiss nicht. Aufgrund von StZ-Recherchen entschloss sich das Gericht am Mittwoch, die Kernpunkte der Klage per Pressemitteilung öffentlich zu machen; der Anwalt Bykovs bestätigte die Angaben.

 

Wenn die Version der Russen trotz gewisser Widersprüche auch nur halbwegs stimmen würde, dann hätte sich bei der EnBW ein beispielloser Wirtschaftskrimi abgespielt. Sie stimme aber gar nicht, versichert der Energiekonzern. Von Scheingeschäften könne keine Rede sein, mit den Schweizer Bykov-Firmen habe man "reine Lieferverträge im nuklearen Bereich" geschlossen. Allein darum werde in den Schiedsgerichtsverfahren gestritten. Dieser Weg entspreche dem Standard bei internationalen Verträgen. Offenbar sei die Bykov-Gruppe selbst "von der Substanz ihrer Klage und ihrer Argumente nicht überzeugt", meint die EnBW. Sonst hätte sie längst dafür gesorgt, dass die bereits im September eingereichte Klage auch zugestellt worden wäre.

Genauso klar dementiert der frühere Konzernchef Claassen. Aus Gründen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit könne er sich nicht im Detail äußern, ließ er einen Anwalt ausrichten. Er lege aber Wert auf die Feststellung, dass die "behauptete Geschäftsbeziehung jedenfalls nicht während seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender" eingegangen worden sei. "Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass Herr Professor Claassen etwaige ,Scheingeschäfte' ganz grundsätzlich unter keinen erdenklichen Umständen dulden würde oder geduldet hätte." Eine Anfrage an die EdF blieb zunächst unbeantwortet.