Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wehrt sich juristisch gegen die Veröffentlichung sichergestellter E-Mails von seinem Privatcomputer.

Stuttgart - Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wehrt sich in der EnBW-Affäre vor Gericht gegen die Veröffentlichung sichergestellter E-Mails von seinem Privatcomputer. Wie seine Rechtsanwälte am Mittwoch mitteilten, haben sie beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart juristische Schritte dagegen eingelegt, dass Daten, die bei einer Durchsuchung des Hauses von Mappus beschlagnahmt wurden, an den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der EnBW-Affäre weitergeleitet werden.

 

Nach Angaben seiner Rechtsanwälte Stephan Holthoff-Pförtner und Christoph Kleiner hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ihnen mitgeteilt, dem EnBW-Untersuchungsausschuss nahezu alle Akten, elektronische Daten sowie SMS und E-Mails zur Verfügung stellen zu wollen, die bei der Hausdurchsuchung am 11. Juli dieses Jahres sichergestellt worden seien. Dagegen hätten sie beim OLG Stuttgart einen Antrag zur Klärung des Sachverhaltes eingereicht.

Nach Ansicht der Juristen wurden bei der Hausdurchsuchung im erheblichen Umfang Daten beschlagnahmt, die mit der Arbeit des Ausschusses nichts zu tun haben. Viele Daten stammten auch aus der Zeit nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses im vergangenen Dezember. Das 15-köpfige Gremium versucht seit Dezember 2011, die Hintergründe des verfassungswidrigen Rückkaufs der EnBW-Anteile zu klären.

Keine Datenherausgabe vor Entscheidung des Gerichts

Unter Mappus hatte das Land im Dezember 2010 am Parlament vorbei das EnBW-Aktienpaket für rund 4,7 Milliarden Euro vom französischen Unternehmen EdF zurückgekauft. Staatsgerichtshof und Rechnungshof rügten Rechtsverstöße. Gegen Mappus wird wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem sein Haus in Pforzheim durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Untersuchungsausschuss bis Ende November einen Zwischenbericht zum Stand der Ermittlungen gegen Mappus zugesagt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte am Mittwoch auf dapd-Anfrage, auf Bitten des OLG würden keine Unterlagen vor einer gerichtlichen Entscheidung herausgegeben. Diese solle aber zugig erfolgen.

Mappus will auch die Löschung seiner kürzlich entdeckten Dateien von seinem Dienstcomputer vor Gericht erzwingen. Mitte Oktober teilten seinen Anwälte mit, sie hätten Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Grüne werfen Mappus juristische Winkelzüge vor

Nach seiner Abwahl im März 2011 hatte Mappus bei seinem Auszug aus dem Staatsministerium die Festplatte seines Dienstcomputers ausbauen und vernichten lassen. Als dies bekanntwurde, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft den Computer des Ex-Ministerpräsidenten. Bei der Aktion wurden Sicherheitskopien der Festplatte sichergestellt.

Der Obmann der Grünen-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Uli Sckerl, kritisierte am Mittwoch, Mappus wehre sich „mit allen nur erdenklichen juristischen Winkelzügen“ gegen die Übermittlung von Unterlagen der Staatsanwaltschaft an den EnBW-Untersuchungsausschuss. Damit versuche er massiv, den Auftrag zu behindern, den der Landtag dem Gremium zur Aufklärung des EnBW-Deals erteilt habe.

Sckerl will nach eigenen Worten weiter an dem Recht des Untersuchungsausschusses festhalten, in alle Akten der Staatsanwaltschaft Einsicht zu bekommen. Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Stoch, hob hervor, das Gremium benötige alle Unterlagen, die mit dem Deal zusammenhingen. Dass Mappus sich nun zur Wehr setze, zeige nur, dass er etwas zu verbergen habe.

Die Anwälte von Mappus versicherten, ihr Mandant habe größtes Interesse an der Unterstützung der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Bei dem Gerichtsverfahren gehe es ausschließlich um Datenmaterial, welches hierfür „keinerlei Relevanz“ habe.