Die Landtags-FDP fühlt sich von der Regierung beim Thema EnBW-Aktien unzureichend informiert. Mit einer Verfassungsklage will sie nun weitere Auskünfte erzwingen. Dabei geht es auch um eine Grundsatzfrage.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Welche Auskünfte muss die Landesregierung dem Landtag erteilen, welche darf sie ihm verweigern? Diese Grundsatzfrage will die FDP-Fraktion mit einer am Montag eingereichten Klage vor dem Staatsgerichtshof klären lassen. Zum Anlass nimmt sie aus ihrer Sicht unzureichende Antworten der Regierung auf Fragen zum Umgang mit den EnBW-Aktien des Landes. Über den Einzelfall hinaus wollen die Liberalen Grün-Rot so zu mehr Transparenz zwingen; bisher sei diese nur ein Lippenbekenntnis, rügte der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke. Die Entscheidung werde „über Baden-Württemberg hinaus Bedeutung“ haben, erwartet der frühere Justizminister Ulrich Goll (FDP).

 

Schon die Androhung der Klage vor einigen Wochen hat nach Rülkes Einschätzung die Auskunftsbereitschaft des SPD-geführten Finanz- und Wirtschaftsministeriums deutlich erhöht: Es habe nach Rückversicherung bei einem Verfassungsrechtler plötzlich doch Angaben zu den Kosten des laufenden Schiedsverfahrens gemacht. Demnach sind für die Klage vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer, wonach das Land beim EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) knapp 840 Millionen Euro zu viel gezahlt hat, bereits 1,5 Millionen Euro Kosten angefallen – gut 800 000 Euro als Vorschuss fürs Gericht, 500 000 Euro für Rechtsberatung und knapp 200 000 Euro für das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers.

Der Anwalt der Liberalen sieht einen Präzedenzfall

Die Regierung habe womöglich gehofft, der FDP mit diesen Angaben den „Wind aus den Segeln“ zu nehmen, sagte Rülke. Tatsächlich habe sich die Klage keinesfalls erledigt, sondern werde um einen weiteren Themenkomplex erweitert: Auch eine FDP-Anfrage zur Bilanz der Landesgesellschaft Neckarpri, die die EnBW-Aktien hält, habe das Ministerium nämlich wieder unzureichend beantwortet. Dem Parlament würden in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es in der Landesgeschichte wohl noch nie vorgekommen sei, sagte der FDP-Fraktionschef.

Der Rechtsanwalt Christian Kirchberg, der die Liberalen vor dem Staatsgerichtshof vertritt, sieht in dem Verfahren einen „Präzedenzfall“. Die Frage, ob Informationen über ein Schiedsverfahren grundsätzlich mit dem Hinweis auf laufendes Regierungshandeln verweigert werden könnten, sei von der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Kirchberg betonte die essenzielle Bedeutung des Informationsanspruchs der Abgeordneten: Dieser sei eine wesentliche Grundlage dafür, dass das Parlament die Regierung kontrolliere könne. „Es geht darum, dass eine gute Opposition Informationen braucht, um arbeiten zu können“, bekräftigte der Ex-Minister Goll. Er bescheinigte der Landesregierung ein „taktisches Verhältnis zur Auskunftspflicht“.

Grün-Rot erinnert an Mappus’ Verfassungsbruch

Aus den Reihen der Koalition wurde erneut darauf verwiesen, dass das Schiedsverfahren in dem einst von Mappus geschlossenen Vertrag vorgesehen sei. Dieser Weg wird maßgeblich deshalb gewählt, um Streitigkeiten vertraulich zu klären. Der Grünen-Fraktionsmanager Hans-Ulrich Sckerl nannte die FDP-Klage eine „reine Show-Veranstaltung“: Die Liberalen hätten Mappus einst gewähren lassen, als er die Aktien am Landtag vorbei kaufte und dabei die Verfassung brach, sagte Sckerl. Nun vergössen sie „Krokodilstränen“.

Finanzminister Nils Schmid (SPD) ließ erklären, man sei weiterhin der Ansicht, dass zur Schiedsklage keine Auskünfte gegeben werden müssten – allenfalls, wie geschehen, zu „abtrennbaren Teilen“. Die Fragen zur Neckarpri-Bilanz, die erst sehr viel später als vom Gesetz gefordert vorlag, seien der FDP beantwortet worden. Grund der Verzögerung sei die „Komplexität der erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses“. Rülke reicht diese Erklärung nicht aus, er vermutet einen „massiven Gesetzesverstoß“. Auch zur Bewertung der EnBW-Aktien – etwa eine Milliarde Euro niedriger als beim Kauf – sieht er durch die Auskünfte der Regierung noch nicht hinreichend geklärt.