Eben erst hat er den Status als „Betroffener“ erstritten. Nun will Stefan Mappus wohl doch nicht im EnBW-Ausschuss erscheinen. Der Grund: er dürfte dort keine Fragen an die Gutachter stellen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird am Freitag offenbar nicht als „Betroffener“ im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags erscheinen. Nach der einmütigen Entscheidung des Gremiums, ihm diesen Status zuzubilligen, wurde das Programm der geplanten Sitzung zwar komplett umgestellt. Anstelle der widerstreitenden Gutachter, die den Wert der EnBW untersucht haben, und des früheren Konzernchefs Hans-Peter Villis ist nun eine Stellungnahme von Mappus und/oder seines Rechtsbeistandes angekündigt. Mappus’ Anwälte betonten am Nachmittag jedoch, es habe „nie die erklärte Absicht oder gar die Ankündigung eines persönlichen Erscheinens zur Abgabe einer Erklärung gegeben“. Zugleich übten sie scharfe Kritik an den Beschlüssen des Gremiums, dem Ex-Regierungschef kein Fragerecht zuzugestehen und die Vernehmung der Gutachter zu verschieben.

 

Wie in einem Teil der Auflage berichtet, hatte der Ausschuss in einer Sondersitzung Mappus’ Forderung erfüllt, als Betroffener an den Sitzungen teilnehmen zu dürfen. Voraussetzung für diesen noch nie vergebenen Status ist, dass einem Akteur in der Untersuchung „persönliche Verfehlungen“ vorgeworfen werden dürften. Als Betroffener darf Mappus sich selbst äußern sowie stattdessen oder ergänzend einen Rechtsbeistand mit einer Stellungnahme beauftragen.

Kein Fragerecht für den Ex-Regenten

Ebenso einhellig wiesen Vertreter aller Fraktionen jedoch den Wunsch des Ex-Regierungschefs nach einem Frage- und Antragsrecht zurück. Begründung: Einen entsprechenden Vorstoß habe der Landtag im Jahr 1976 mehrheitlich abgelehnt. Mappus’ Rechtsbeistände kritisierten diesen Beschluss massiv als „rechtsmissbräuchlich“. Er zeige einmal mehr, dass es dem Gremium „nicht um Aufklärung, sondern um Vorverurteilung geht“. Ob Mappus sich mit den eingeschränkten Rechten zufrieden gibt oder vor Gericht zieht, blieb in der Erklärung offen; im zweiten Fall wäre der Ausschuss bis auf weiteres blockiert.

Offenbar wollte der Ex-Ministerpräsident vor allem den Gutachter der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Ballwieser, befragen lassen. Nach dessen Expertise hat Mappus für die EnBW-Anteile 780 Millionen Euro zu viel bezahlt. Ein Gegengutachter, der im Auftrag des Mappus-Freundes und Ex-Bankers Dirk Notheis tätig wurde, bestreitet dies und wirft seinem Kollegen einen folgenschweren Rechenfehler vor. Ein weiterer Gegengutachter komme für Notheis sogar zu dem Ergebnis, das Land habe zu wenig für die EnBW-Anteile bezahlt, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“ .

Streit um Ausladung der Gutachter

Die Ausladung der beiden Gutachter hatte zu einem scharfen Streit zwischen den Fraktionen von Regierung und Opposition geführt. Grüne und SPD hatten sie am Ende der Sitzung überraschend mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. CDU und FDP zeigten sich darüber empört. Der CDU-Obmann Alexander Throm sprach von einem „groben Foul“, sein FDP-Kollege Andreas Glück vermutete, die Koalition habe Angst vor dem Ergebnis des Gegengutachters. Ulrich Sckerl (Grüne) und Sascha Binder (SPD) verwiesen dagegen auf verfahrensökonomische Gründe. Da eine längere Stellungnahme von oder im Auftrag von Mappus zu erwarten sei, höre man die Experten lieber ohne Zeitdruck zu einem späteren Termin. Die für den 21. Februar geplante Verlesung der EdF-Protokolle wurde zugleich vorgezogen.

Mappus’ Anwälte sprachen von einer „willkürlichen Änderung der Tagesordnung“. Wichtige entlastende Unterlagen für ihren Mandanten kämen damit vorerst nicht zur Sprache, was „jeglicher rechtsstaatlichen Fairness“ widerspreche. Offenbar nehme die grün-rote Mehrheit Fakten nur dann zur Kenntnis, wenn diese ihrer vorgefassten Meinung entsprächen.