Das Land hat zum dritten Mal eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, den EnBW-Deal auf Schadenersatz im Aktiengesetz zu prüfen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im dritten Anlauf hat die Landesregierung nun doch eine Rechtsanwaltskanzlei gefunden, die mögliche Schadenersatzansprüche und andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) klärt. Wie Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) nach der Kabinettssitzung bekanntgab, wurde die Kölner Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner (CBH) beauftragt. Die Anwälte hätten zu Beginn des Verfahrens und noch einmal bei der Vergabe versichert, dass bei ihnen keine Interessenkonflikte vorlägen.

 

An solchen Interessenkonflikten waren die beiden ersten Versuche gescheitert, das Mandat zu vergeben. Zunächst sollte es die Münchner Kanzlei Noerr übernehmen, gab es aber kurzfristig wieder zurück; dem Vernehmen nach hatten beide Seiten schon unterschrieben. Als Nächstes wurde die Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Luer Wojtek beauftragt, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor einer Woche selbst mitteilte. Kurz darauf entdeckten die Anwälte ebenfalls einen Interessenkonflikt mit einem anderen Mandanten. Dass es sich dabei um den französischen Staatskonzern EdF handelte, von dem Mappus die EnBW-Aktien gekauft hatte, blieb Spekulation.

CBH gehört nach eigenen Angaben zu den 50 größten Kanzleien in Deutschland. Die Sozietät wurde 1963 gegründet und zählt heute etwa 60 Rechtsanwälte. Als ihre Schwerpunkte nennt sie fünf Bereiche des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts. In Branchenkreisen wurde die Vergabe an die Kölner mit einer gewissen Überraschung registriert.

Mappus muss schweigen

Einen Teilauftrag hat die Kanzlei Heuking Kühn laut Ministerin Krebs bereits erfüllt. Dabei ging es um Verschwiegenheitspflichten im Zusammenhang mit dem Milliardengeschäft. Das Ergebnis der Prüfung: es sei derzeit nicht möglich, Exministerpräsident Mappus allgemein von der Verschwiegenheit zu entbinden, wie dieser es erbeten hatte. Für dessen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal, der sich an diesem Mittwoch unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Ulrich Müller konstituiert, komme aber eine Befreiung in Betracht.

"Im Zweifel läuft es dann auf etwas Nicht-Öffentliches raus", sagte die Ministerin. Unklar blieb zunächst, welche Akteure oder Berater bei dem Geschäft die Pflicht zur Verschwiegenheit aufheben lassen könnten. Mappus hatte argumentiert, dies sei vor allem die Sache der "derzeitigen Amtsträger" der Regierung.

E-Mail des chronologischen Ablaufs an die dpa

Wirbel gibt es unterdessen um die Frage, wie vor wenigen Tagen eine E-Mail der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz an die Öffentlichkeit gelangen konnte. Darin hatte der federführende Anwalt Martin Schockenhoff am 11. Februar 2011 den "chronologischen Ablauf in Sachen EnBW" dargestellt. Die Mail wurde teilweise als Entlastung von Mappus gewertet, weil sie dokumentiere, dass das Land sich in Paris für einen Parlamentsvorbehalt eingesetzt habe.

Nach einem Zeitungsbericht soll Gleiss Lutz die Mail selbst an die Deutsche Presseagentur (dpa) gegeben haben. Dies hatte die Kanzlei scharf dementiert; sie könnte auch kein Interesse daran haben. Das Staatsministerium bestätigte auf Anfrage, dass sich die E-Mail in den Akten der Regierungszentrale befinde; man habe sie nicht an die dpa weitergegeben. "Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Mail auch im Besitz früherer Regierungsmitglieder der CDU befindet", teilte ein Regierungssprecher mit. Auch diese müssten den Inhalt jedoch vertraulich behandeln, weil er unter den "Grundsatz der Amtsverschwiegenheit" falle.