Baden-Württemberg fordert von der französischen EdF zwei Milliarden Euro für aus seiner Sicht zu teuer bezahlte Aktien zurück. Die EdF wies dies als völlig unbegründet zurück.

Stuttgart/Paris - Baden-Württemberg fordert von dem französischen Energiekonzern EdF zwei Milliarden Euro für aus seiner Sicht zu teuer bezahlte Aktien zurück. Das behauptet ein juristischer Informationsdienst mit Verweis auf die Klage, die Grün-Rot im Februar bei der Internationalen Handelskammer in Paris eingereicht hat. Das Finanzministerium in Stuttgart will diesen Vorgang nicht kommentieren. Die EdF wies die Milliardenforderung am Abend umgehend als völlig unbegründet zurück. Die Forderung sei weit überzogen.

 

Baden-Württemberg hatte im Dezember 2010 die EnBW-Aktien von der EdF zum Preis von je 41,50 Euro oder insgesamt 4,7 Milliarden Euro zurückgekauft. Die inzwischen amtierende grün-rote Landesregierung hält diesen Preis für unangemessen. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, hatte sie Klage erhoben. Der womöglich zu viel bezahlte Betrag könnte als unerlaubter Wettbewerbsvorteil und Verstoß gegen das europäische Beihilferecht gesehen werden, so die juristische Argumentation. Dieser Vorteil müsse wieder ausgeglichen werden. Ein Termin für die Verhandlung in Paris steht noch nicht fest.

Heinz Seiffert, Chef des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), erklärte bei seiner gestrigen Vernehmung im EnBW-Untersuchungsausschuss, wenn diese Berechnung zutreffend wäre, hätte die EnBW zum Verkaufszeitpunkt 2010 mit 26 bis 28 Euro pro Aktie bewertet werden müssen. Das sei seiner Meinung nach viel zu wenig. In dem Fall hätte die OEW als zweiter Hauptaktionär der EnBW ihr Vorkaufsrecht genutzt und den EdF-Anteil selbst übernommen. Das wäre der OEW finanziell möglich gewesen.

„Keinen Vorteil für das Unternehmen“

Seiffert sagte, der unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) ausgehandelte Preis sei gerechtfertigt. Die OEW hätten selbst Bewertungen anstellen lassen. Die Landesbank Baden-Württemberg sei bei ihren Berechnungen für die OEW zu einem Preis zwischen 38 und 42 Euro gekommen, sagte Seiffert. Er hält die Klage des Landes gegen die EdF für unglücklich: „Ich sehe keinen Vorteil für das Unternehmen“, sagte er. Sollte die OEW durch den Prozess Schaden nehmen, behalte er sich eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Land vor.

Das Klima zwischen der Landesregierung und der Chefetage der EdF ist mittlerweile stark abgekühlt. EdF-Unternehmenschef Henri Proglio sagte gestern in Paris, wenn das Atomkraftwerk im elsässischen Fessenheim vorzeitig vom Netz gehe, müssten die deutschen und die Schweizer Partner einen Finanzausgleich zahlen. Die grün-rote Landesregierung fordert, den Reaktor in Fessenheim stillzulegen. Der neue französische Präsident François Hollande hat zugesagt, das älteste französische Atomkraftwerk bis zum Jahr 2017 stillzulegen. Die EnBW trägt 17,5 Prozent der Betriebskosten in Fessenheim und erhält dafür eine dementsprechende Strommenge.