Der Rechtsstreit um die Löschung von Computerdateien des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus wurde an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht in Karlsruhe verwiesen.

Stuttgart - Eine Entscheidung über die Klage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) auf Löschung von Computerdateien wird voraussichtlich noch länger dauern. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag mitteilte, wurde der Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, hieß es.

 

Nach seiner Abwahl im März 2011 hatte Mappus bei seinem Auszug aus dem Staatsministerium die Festplatte seines Dienstcomputers ausbauen und vernichten lassen. Als dies bekannt wurde, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft, die gegen Mappus im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt, im Staatsministerium Mappus Computer und andere Hardware.

Dabei stellte sie Sicherungskopien von dessen Computer sicher. Mappus verlangt die Löschung der Dateien und will eine Sichtung durch die nunmehr von den Grünen geführte Staatskanzlei auf private und dienstliche Inhalte verhindern.