Unter Mappus 45 Prozent vom französischen Staatskonzern EDF gekauft - Grün-Rot: Preis zu hoch.

Stuttgart - Gut ein Jahr nach dem Einstieg des Landes Baden-Württemberg beim Energiekonzern EnBW lässt die grün-rote Regierung den Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro gerichtlich überprüfen. Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte am Donnerstag in Stuttgart, das Land habe eine Schiedsgerichtsklage beim Gerichtshof der internationalen Handelskammer in Paris eingelegt. „Wir wahren damit die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber EDF geltend zu machen.“ Unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) hatte das Land 45,01 Prozent der EnBW-Anteile vom französischen Staatskonzern EDF gekauft.

 

Grün-Rot hält den Preis für zu hoch. Schmid erklärte: „Es geht um die Kernfrage, ob der damalige Kaufpreis angemessen war oder nicht.“ Sollten die 4,7 Milliarden Euro über dem damaligen Marktpreis gelegen haben, könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen. Das hieße, dass das Land die EDF begünstigt hätte. Die Klage sei auch nötig, um mögliche Schadenersatzforderungen gegen Mappus und dessen Berater verfolgen zu können, sagte Schmid. Dem Vernehmen nach pocht Grün-Rot auf eine Rückerstattung von rund 100 Millionen Euro.

Nils Schmid stellt klar: Ausstieg des Landes aus der EnBW kommt nicht infrage

Schmid stellte aber klar, dass ein Ausstieg des Landes aus der EnBW nicht infrage komme. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im vergangenen Oktober den Aktienkauf für verfassungswidrig erklärt, weil Mappus den Landtag umgangen hatte.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigt sich inzwischen mit dem EnBW-Kauf. Die Frage, wie die Investmentbank Morgan Stanley damals für das Land den Preis für die EnBW ermittelt hat, steht mit im Zentrum des Ausschusses. Grüne und SPD werfen der alten Regierung und damit auch der Bank vor, den Kauf nicht eingehend genug geprüft und zu viel Geld bezahlt zu haben. Diese Frage sollen nun nach dem Willen der Regierung vor Gericht Sachverständige klären - verhandelt wird in Zürich. Das Land und EDF hatten sich im Vertrag darauf verständigt, bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht anzurufen. Da die EDF eine außergerichtliche Lösung abgelehnt habe, sei man gezwungen gewesen, die Klage vor Ablauf der vertraglich festgelegten Frist einzureichen, erklärte Schmid.