Stefan Mappus scheitert mit seiner Klage gegen die Herausgabe der EnBW-Akten an den Untersuchungsausschuss. Zugriff erhalten die Abgeordneten nun auch auf Dokumente, die bei Durchsuchungen in Mappus’ Privathaus und im Staatsministerium sichergestellt wurden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal bekommt die gesamten Akten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU). Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart darf das Gremium selbst entscheiden, welche Unterlagen zur Aufklärung des Aktiengeschäfts benötigt werden und welche nicht.

 

Zugriff erhalten die Abgeordneten auch auf Dokumente, die bei Durchsuchungen in Mappus’ Pforzheimer Privathaus und im Staatsministerium sichergestellt wurden – allerdings erst, wenn diese offiziell in die Akten aufgenommen worden sind. Beweisstücke wie Computer und Festplatten dürfen sie „besichtigen“.

Antrag zurückgewiesen

Mit dieser Entscheidung hat das OLG am Mittwoch einen Antrag von Mappus zurückgewiesen, der die geplante vollständige Weitergabe der Akte an den Ausschuss als rechtswidrig unterbinden lassen wollte (Az 4a VAs 3/12). Dieser sei unbegründet, da die Aktenvorlage nur „aus Gründen der Sicherheit des Staates“ oder eines entgegenstehenden Gesetzes verweigert werden dürfe; beide Voraussetzungen lägen nicht vor.

Das Recht auf Akteneinsicht werteten die Richter als „essenziellen Bestandteil des parlamentarischen Untersuchungsrechts“. Umfassende Einsicht sei notwendig, damit sich das Gremium selbst ein Bild von der Relevanz der Akteninhalte machen könne. Die Staatsanwaltschaft habe nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Akteneinsicht vorlägen, nicht aber, welche Unterlagen der Ausschuss für seine Arbeit benötige. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei er verpflichtet, die Grundrechte Dritter – und damit auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – zu wahren. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft habe er Vorkehrungen getroffen, um persönliche Daten von Mappus zu schützen. Auch wegen „möglicher Indiskretionen“ in der Vergangenheit könne Akteneinsicht nicht verweigert werden.

Entscheidung wird nicht angefochten

Mappus’ Anwälte forderten den Ausschuss auf, „diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden“. Nicht benötigte Aktenteile müssten nach einer Vorprüfung zurückgegeben werden. Von der Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten, machen sie offenbar keinen Gebrauch. Einer der Anwälte, Christoph Kleiner aus Stuttgart, hatte erst auf „Spiegel-Online“ gesagt, private Unterlagen des Ex-Ministerpräsidenten gingen „niemanden etwas an“. Dazu zählten etwa „Daten, die sich mit der Planung der beruflichen Zukunft unseres Mandanten oder seinem Kontostand befassen“.

Die grün-rote Koalition zeigte sich über die Entscheidung erfreut. „Das ist ein guter Tag für den Untersuchungsausschuss und die Aufklärung des EnBW-Deals“, sagte der Grünen-Obmann Ulrich Sckerl. „Mappus’ Versuch, die öffentliche Aufklärung durch juristische Winkelzüge zu verhindern, ist gescheitert.“ Der Ausschuss habe stets nur die dienstliche Kommunikation gewollt. Der SPD-Obmann Andreas Stoch sagte laut dpa: „Wenn Herr Mappus so viel Energie darauf verschwendet, die Herausgabe der Akten zu verhindern, bin ich guter Hoffnung, interessante Dinge zu finden.“

Das Verfahren um die E-Mails ist noch offen

Entschieden Mit der OLG-Entscheidung ist nur ein Verfahren um Mappus’ Daten abgeschlossen. Das zweite läuft derzeit vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es nicht nur um Daten zum EnBW-Deal, sondern um jene Sicherungskopien von Mails, die im Spätsommer im Staatsministerium entdeckt worden waren. Die Koalition glaubt, dass sich darunter auch Unterlagen zum Polizeieinsatz im Schlossgarten befinden.

Kopien Mappus verlangt mit seiner Klage, dass alle Mails im Staatsministerium gelöscht werden – nicht aber jene Kopien, die der Staatsanwaltschaft vorliegen. Es gehe um den Schutz personenbezogener Daten, sagen seine Anwälte; die Entscheidung nach privat oder dienstlich sei dabei „nicht relevant“. Das angerufene Stuttgarter Gericht hat die Klage kürzlich nach Karlsruhe abgegeben