Nach dem Scheitern vor dem Oberlandesgericht wollen die Anwälte des früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus offenbar keine Rechtsmittel einlegen, um die Herausgabe seiner Emails an den EnBW-Untersuchungsausschuss zu verhindern.

Stuttgart - Nach dem Scheitern vor dem Oberlandesgericht wollen die Anwälte des früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus offenbar keine Rechtsmittel einlegen, um die Herausgabe seiner Emails an den EnBW-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Die Anwälte Thomas Hermes Christoph Kleiner erklärten am Donnerstag in Stuttgart, das Gericht habe bei der Zurückweisung ihres Antrags auf die Aufgabe des Untersuchungsausschusses verwiesen, die Grundrechte ihres Mandanten, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu beachten.

 

„Wir fordern den Untersuchungsausschuss auf, diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, die unter seinen Schutz gestellten Grundrechte unseres Mandanten zu gewährleisten und dem Vorschlag des Oberlandesgerichtes zu entsprechen, nach einer Vorprüfung den Untersuchungsauftrag nicht betreffende Aktenbestandteile an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.“ Gegen Mappus wird derzeit wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem umstrittenen Rückkauf von Anteilen des Energieversorgers EnBW ermittelt.