Nachdem das Landgericht die Klage des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus gegen seine Berater im Februar abgewiesen hatte, geht Mappus nun wie erwartet beim Oberlandesgericht in Berufung.

Stuttgart - Das Schadenersatzverfahren von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gegen seine früheren Rechtsberater beim EnBW-Milliardendeal geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht verhandelt den Fall am 17. November, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Stuttgart mitteilte. Mappus legte gegen die Ablehnung seiner Klage gegen die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz Berufung ein.

 

Das Stuttgarter Landgericht hatte die Klage im Februar abgewiesen. Sie sei unbegründet, da der Anwaltsvertrag zwischen dem Land und der Sozietät geschlossen wurde und nicht mit Mappus persönlich. Deswegen könne der frühere CDU-Politiker nicht auf Schadenersatz wegen einer falschen Rechtsberatung klagen.

Der Ex-Regierungschef hatte im Dezember 2010 im Eiltempo einen 45-prozentigen Anteil des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgekauft. Dabei wendete die damalige CDU/FDP-Regierung das „Notbewilligungsrecht“ an, um den Landtag zu umgehen.

Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging. Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Die Kanzlei betont dagegen, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt.