Stefan Mappus hat beim Landgericht Stuttgart Klage gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz eingereicht. Dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg zufolge soll ihm durch falsche Beratung Schaden zugefügt worden sein.

Stefan Mappus hat beim Landgericht Stuttgart Klage gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz eingereicht. Dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg zufolge soll ihm durch falsche Beratung Schaden zugefügt worden sein.

 

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) setzt seinen juristischen Feldzug im Zuge der EnBW-Affäre fort. Er reichte wie angekündigt Klage beim Landgericht Stuttgart gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz ein. Damit will der ehemalige Regierungschef feststellen lassen, dass ihm durch die aus seiner Sicht falsche Beratung der Kanzlei ein Schaden zugefügt wurde. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage am Donnerstag.

Mappus hatte für das Land 2010 ein 45-prozentiges Aktienpaket des Karlsruher Energieversorgers EnBW für 4,7 Milliarden Euro von der französischen EDF zurückgekauft - am Parlament vorbei und mutmaßlich zu einem zu hohen Preis. Im Untersuchungsausschuss hatte er angeführt, die Idee, das Geschäft am Landtag vorbei einzufädeln, sei von Gleiss Lutz gekommen. Vertreter der Kanzlei hatten hingegen vor dem Landtags-Gremium erklärt, Mappus selbst habe den Vorschlag gemacht. Die Kanzlei habe das Vorgehen lediglich geprüft.

Unterdessen liegt der EnBW-Untersuchungsausschuss in seinen letzten Zügen. Das Gremium will an diesem Freitag (4. April) wieder zusammenkommen, um über den weiteren Zeitplan zu beraten. Ursprünglich sollte dies schon die letzte Sitzung sein. Grüne und SPD erklärten aber, vor kurzem angelieferte Akten müssten noch geprüft werden. Auch die Protokolle der Befragung von EDF-Angehörigen seien im Abschlussbericht des Ausschusses noch nicht enthalten.