Über den Ablauf des EnBW-Geschäfts gehen die Versionen auseinander. Mappus sagt, Henri Proglio von EdF habe das Parlament nicht einbeziehen wollen.

Stuttgart/Karlsruhe - Über den Ablauf des EnBW-Geschäfts im Winter 2010 gehen die Versionen auseinander. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sagte dem Südwestrundfunk, der Chef des Energieversorgers Électricité de France (EdF), Henri Proglio, habe ihm gesagt, er akzeptiere keine aufschiebenden Bedingungen. Zu diesen habe auch ein Parlamentsvorbehalt gezählt.

 

Die EdF hatte am Donnerstag erklärt, dass sie niemals gefordert habe, das Parlament nicht einzubeziehen. Im Gegenteil, der Konzern habe vom Land eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass dies nicht nötig sei.

Das Land hatte 46,5 Prozent der EnBW-Anteile von der EdF übernommen und umging mit dem Notbewilligungsrecht von Finanzminister Willi Stächele (CDU) den Landtag bei dem Kauf. Der Staatsgerichtshof erklärte das Vorgehen vor zwei Wochen für verfassungswidrig - Stächele gab daraufhin sein neues Amt als Landtagspräsident auf.

Bisher liegt keine Anzeige vor

Eine strafrechtliche Verfolgung kommt bisher weder auf Mappus noch auf Stächele zu. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete bisher kein Ermittlungsverfahren ein, obwohl Anzeigen, unter anderem wegen Untreue, eingingen. Das muss aber nicht für die Zukunft so bleiben. „Wenn andere Dinge hinzukommen würden, die einen Anfangsverdacht begründen, dann muss die Staatsanwaltschaft immer tätig werden“, sagte eine Sprecherin.

Sie wies zudem einen Bericht des „Handelsblatts“ zurück, wonach eine Münchener Staatsanwältin Anzeige gegen Mappus erstattet habe. „Eine solche Anzeige ist uns nicht bekannt“, sagte sie.