Die Schiedsklage des Landes gegen die EnBW hat keine Aussicht auf Erfolg, sagt Volker Schebesta, CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss.


Stuttgart – Herr Schebesta, die CDU hält nichts von der Schiedsklage des Landes gegen die EnBW. Warum nicht?
Wir haben mehrere Bewertungen über die Werthaltigkeit der EnBW-Aktien im Jahr 2010. Nach den meisten ist der Kaufpreis von Morgan Stanley zu recht als fair bewertet worden. Damit hätte die Schiedsklage der Landesregierung keine Aussicht auf Erfolg.

Wie bewerten Sie die Hilfsanträge in der Klage?
Nach dem, was Finanzminister Dr. Schmid im Landtag gesagt hat, baut die ganze Klage darauf auf, dass der Kaufvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Beihilferecht nichtig ist. Das Land macht Rechtsfolgen dieser Nichtigkeit geltend. Damit ist das Risiko gegeben, dass es zur unerwünschten Rechtsfolge Rückabwicklung kommen könnte, die hilfsweise beantragt wird. Eine Rückabwicklung wäre ein Ergebnis, das sicher von niemandem gewünscht wird.

Die CDU will also, dass das Land die Aktien behält?
Nicht nur die CDU. Da befinden wir uns in Baden-Württemberg in guter Gesellschaft.

Möglicherweise geht es um viel Geld für das Land. Ist es da angemessen, dass die CDU der Regierung öffentlich in den Rücken fällt?
Man muss Chancen und Risiken abwägen. Mit der Aussage, es sei zu viel bezahlt worden, redet die Regierung den Wert des Unternehmens herunter. Man schadet damit dem Unternehmen, das im Landesbesitz ist, woran ja auch nichts geändert werden soll.

Könnte die abweichende Haltung der CDU das Verfahren beeinflussen?
Das Verfahren ist ein Verfahren der Landesregierung für das Land. Vor dem Schiedsgericht spielt es keine Rolle, welche Position andere im Land einschlagen. Es ist ja auch nicht unüblich, dass über andere Klagen öffentlich diskutiert wird.

Grüne und SPD wollten die CDU auf ihre Seite bringen. Warum ist die CDU darauf nicht eingegangen?
Wir halten den Nachteil für das Unternehmen für größer als die erhofften Chancen. Die meisten Bewertungen, die wir kennen, besagen, dass nicht zu viel bezahlt worden ist. Wir werden auch im Untersuchungsausschuss die Gutachter hören. Es gibt kein abschließendes Ergebnis, aber es gibt einige handfeste Anhaltspunkte, besonderes die Bewertung für die OEW, die dafür sprechen, dass der Kaufpreis so in Ordnung war.

Wird das Schiedsverfahren Einfluss auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses haben?
Alle Seiten im Ausschuss gehen davon aus, dass wir mit dem Abschluss nicht auf das Ende der Schiedsklage warten. Natürlich haben wir jedes Interesse daran, dass Gutachten und Bewertungen für das Schiedsgericht in den Ausschuss eingebracht werden. Ich gehe davon aus, dass die Regierung uns zur Verfügung stellt, was sie dem Schiedsgericht vorlegt.

War es geschickt von der Regierung, den Miteigentümer OEW nicht in die Klage einzubeziehen?
Nach der Zeugenvernehmung der OEW-Landräte im Untersuchungsausschuss muss ich eindeutig sagen, dass es nicht geschickt war. Wenn zwei Eigner mit so großen Aktienpaketen so miteinander umgehen, dann dient das der strategischen Positionierung des Unternehmens sicher nicht.