EnBW-Deal Schiedsgerichtsverhandlung zum EnBW-Deal beginnt

dpa/lsw, 06.09.2012 14:42 Uhr

Paris/Stuttgart - Der umstrittene Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW durch das Land Baden-Württemberg beschäftigt seit Donnerstag ein Schiedsgericht. Vor der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris geht es um die Frage, ob das Bundesland im Dezember 2010 zu viel für die Übernahme der 45-prozentigen Anteile vom französischen Staatskonzern EdF zahlte. Die grün-rote Landesregierung in Stuttgart, die die Klage einreichte, wirft dem damaligen Regierungschef Stefan Mappus (CDU) vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen.

Die ehemaligen Oppositionsparteien pochen auf eine Rückzahlung von 840 Millionen Euro, die sie nun vor Gericht von der EdF erstreiten wollen. Grüne und SPD argumentieren, es könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen. Das hieße, dass das Land Baden-Württemberg die EdF begünstigt hätte. Mappus und die EdF wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Es wurde erwartet, dass es bei der ersten Verhandlung, die am Donnerstagmittag begann, nur um Verfahrensfragen geht. Die Verhandlung ist nichtöffentlich.

CDU sieht Schiedsklage kritisch

Die inzwischen oppositionelle CDU sieht die Schiedsklage kritisch. Mappus selbst hält die Klage für einen Fehler. Sein Anwalt Christoph Kleiner teilte auf Anfrage mit, Mappus halte den Preis weiterhin für marktgerecht. Er habe als Vertreter des Landes Baden-Württemberg auch nicht die Absicht gehabt, das französische Staatsunternehmen EdF zu subventionieren. Das Schiedsverfahren koste den Steuerzahler Millionen. „Wir gehen davon aus, dass sich der Landesrechnungshof zur gegebenen Zeit mit dem Verfahren befassen wird“, meinte der Anwalt.

Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei eingefädelt. Das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg erklärte den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers im Nachhinein für verfassungswidrig. Im Landtag beschäftigt sich derzeit ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen. Gegen Mappus, zwei ehemalige Kabinettskollegen und den damaligen Finanzberater des Landes und Ex-Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu.

 
 
Kommentare (6)
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SEP
30
H.-J.Z., 08:19 Uhr

Justizskandal

Der eigentliche Skandal liegt heute allerdings noch etwas tiefer. Obwohl das Verfassunsgericht diesen Deal für verfassungswidrig erklärt hat, weigerte sich die Staatsanwaltschaft über ein Jahr lang ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wegen 'mangelnden Anfangsverdachtes'. Das sind die mafiösen Strukturen in der Justiz, die immer noch funktionieren; hier genauso wie bei den Verfahren bezüglich 30.09.2010 . (Anmerkung an die Redaktion, damit Sie nicht gleich wieder streichen: 'Mafiöse Strukturen' ist lt. LG Offenburg eine zulässige Aussage im Rahmen der freien Meinungsäußerung.)

SEP
09
Peter C., 19:06 Uhr

Verdummung der Bevölkerung

Die ICC in Paris (Internationale Handelskammer, Paris) darf sich weder mit dem strafrechtlichen Aspekt der möglichen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue noch der Frage hinsichtlich der rechtswidrigen Umgehung des Landtags beim Zustandekommen des Aktienkaufgeschäfts widmen, über welche letztere der Strafgerichtshof Baden-Württemberg bereits geurteilt hat, sondern ausschließlich dem 'handelsrechtlichen' Bereich. Da in beiden Ländern meines Wissens Vertragsfreiheit herrscht , auf beiden Seiten im Dezember 2010 die dazu Bevollmächtigten sich auf den Kaufpreis von zirka 4,7 Milliarden Euro einigten, kann diese Schiedsgerichtverhandlung , eben weil sie nur handelsrechtliche Aspekte berücksichtigt - für die Landesregierung und für die Steuerzahler in BW - nicht gut ausgehen. Es sieht auch ganz danach aus, als wollte sich die jetzige Landesregierung zum Statthalter der Vorgängerregierung machen, indem sie das anders aussehen lässt. Hingegen ist der strafrechtlich relevante Vorwurf der Untreue/Beihilfe zur Untreue offen auf der Hand liegend, da der Kurs der EnBW-Aktie am Freitag, den 03.12.2010 etwa 36,00 Euro pro Aktie war und das Geschäft in der französischen Presse zu zunächst 39,90 Euro pro Aktie - so vorgeschlagen von EdF an das Land - dann 41,50 Euro pro Aktie, als ein 'Freundschaftspreis' von H. Mappus an H. Notheis dargestellt wurde.

SEP
07
Yvonne de Frey, 11:18 Uhr

Das wäre der Hammer!

Zahlt Grün-Rot nach, wenn der Kaufpreis als zu niedrig angesetzt wird? Eine Wirtschafts-Zeitung hatte seinerzeit erklärt, ein Mitbewerber aus dem Energiebereich hätte mehr geboten.

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