Ex-Regierungschef Stefan Mappus soll beim Rückkauf der EnBW-Aktien die Öffentlichkeit als auch den Landtag bewusst getäuscht haben.

Stuttgart - Beim Wiedereinstieg des Landes in den Stromversorger EnBW hat der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sowohl Parlament wie auch Öffentlichkeit möglicherweise bewusst getäuscht. Nach einem Bericht der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" hat der französische Energiekonzern Électricité de France (EdF) bei den Verkaufsverhandlungen keineswegs darauf bestanden, dass das Geschäft ohne Beteiligung des baden-württembergischen Landtags zustande kommt. Das Blatt zitiert einen EdF-Sprecher mit den Worten: "Wir haben nie verlangt, dass das Parlament nicht eingebunden werden sollte." Die EdF habe vielmehr ihrerseits "vom Käufer eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass es nicht nötig ist, dass das Parlament eingebunden wird".

 

In der Vergangenheit gab es von der EdF widersprüchliche Erklärungen. Einmal hatte eine Sprecherin gesagt, die EdF habe nie den Verzicht auf einen Parlamentsvorbehalt verlangt, dann sagte sie wieder das Gegenteil. Zu dieser Zeit, im vergangenen Frühjahr, war Mappus aber noch im Amt. Mappus hatte die Ausschaltung des Landtags beim EnBW-Deal immer damit begründet, die Franzosen hätten darauf bestanden, um den Verkauf ihres EnBW-Anteils an das Land nicht vorschnell an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Nachdem das Geschäft vollzogen worden war, sagte Mappus im Landtag, er habe bei den Verhandlungen mit EdF-Chef Henri Proglio den Parlamentsvorbehalt angesprochen, dieser habe aber darauf gepocht, er akzeptiere mit Ausnahme der kartellrechtlichen Prüfung keinerlei Vorbehalte, auch keinen des Landtags.

Mappus umging das Parlamentsrecht

Ein Bekanntwerden des Milliardengeschäfts könne "katastrophale Folgen" haben. Der Parlamentsvorbehalt gründet im Königsrecht eines jeden Parlaments, der Etatbewilligung. Dieses Parlamentsrecht umging Mappus, indem er in der Nacht vor dem Vertragsabschluss seinen Finanzminister Willi Stächele einbestellte und von diesem verlangte, den Kauf über das Notbewilligungsrecht abzusichern. Ein Vorgang, der inzwischen vom Staatsgerichtshof als Verfassungsverstoß charakterisiert wurde, was Stächele wiederum dazu zwang, das zwischenzeitlich erlangte Amt des Landtagspräsidenten abzugeben.

Hätte die damalige Landesregierung tatsächlich bei der EdF aktiv darauf hingearbeitet, den Landtag zu umgehen, wäre dies ein in der Geschichte des Landes einzigartiger Vorgang. Allerdings findet sich das Schreiben nirgendwo in den Akten - nicht im Staatsministerium, schon gar nicht im Finanzministerium. "Wir haben die Aktien gesichtet und nichts gefunden", sagt Finanzminister Nils Schmid (SPD). Was nicht überrascht. Mappus hatte das Geschäft an der Landesverwaltung vorbei eingefädelt und verhandelt, Unterstützung suchte und fand er hingegen bei der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz. Der Finanzminister hat die Kanzlei bereits aufgefordert, die den EnBW-Deal betreffenden Akten zur Verfügung zu stellen. Aus ihnen erhofft sich die Regierung Aufschlüsse für den Bericht, den sie nach dem Urteil des Staatsgerichtshof zum EnBW-Deal erstellen will.

Für Finanzminister Schmid ist klar: sollte Mappus seinerseits die Ausschaltung des Parlaments betrieben haben, dann eröffne dies eine "neue Dimension" in der Debatte über das Aktiengeschäft. "Das wäre eine bewusste Täuschung, ein gezielter Verfassungsbruch." SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagt, er sei "auf der einen Seite entsetzt, auf der anderen Seite hat man sich das bei Mappus genau so vorgestellt". Die neue Entwicklung zeige, "wie berechtigt unsere Forderung nach einer Prüfung von Schadenersatzansprüchen ist". Sie richte sich gegen Mappus und Ex-Finanzminister Stächele. Aber auch die Rolle der Anwaltskanzlei sowie des Investmentbankers Dirk Notheis müsse untersucht werden. CDU-Fraktionschef Peter Hauk ließ gestern eine Erklärung verbreiten, in der er deutlicher als bisher das Urteil des Staatsgerichtshofs aufnahm und das Verfahren des EnBW-Rückkaufs als verfassungswidrig bezeichnete. Das Urteil stärke das Parlament. "Damit keine weiteren Zweifel und Spekulationen zur damaligen Vorgehensweise entstehen, habe ich die am Kauf direkt Beteiligten gebeten, zur Klärung eventuell offener Fragen beizutragen." Darin schließe er die EdF ausdrücklich ein. Von der EdF war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.