Die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz habe die E-Mail aus Versehen nicht zu den Akten gelegt.

Stuttgart - Im Streit zwischen der Landesregierung und Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) um Akten zum umstrittenen EnBW-Kauf ist der Verbleib einer wichtigen E-Mail nun wohl geklärt. Ein Regierungssprecher sagte am Donnerstag in Stuttgart, die Mail sei nicht bei den Unterlagen gewesen, die die Kanzlei Gleiss Lutz im Oktober dem Staatsministerium übergeben habe.

 

Das habe die Stuttgarter Anwaltskanzlei nun schriftlich bestätigt. Gleiss Lutz berufe sich auf ein Versehen, teilte der Regierungssprecher mit. Allerdings sei das Schriftstück in den Akten gewesen, die der Untersuchungsausschuss am 31. Januar 2012 erhalten habe.

Mappus warf der Regierung Manipulation vor

In der E-Mail an den Deutschlandchef von Morgan Stanley, Dirk Notheis, gibt Gleiss Lutz Ende November 2010 grünes Licht für den Aktiendeal ohne vorherige Zustimmung des Landtags. Mappus sieht dies als Beleg dafür, dass er sich beim umstrittenen EnBW-Deal nicht über den Rat seiner Anwälte hinweggesetzt hat. Mappus hatte Grün-Rot vorgeworfen, den Regierungsbericht zum EnBW-Aktienkauf gezielt manipuliert zu haben, weil die E-Mail nicht erwähnt wurde.

Diese Vorwürfe hatte Grün-Rot zurückgewiesen: Die Mail sei in den Akten nicht enthalten gewesen und heimlich nachgereicht worden. Gleiss Lutz erklärte laut Regierung das Versehen in einem Schreiben an Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) wie folgt: „Dies ist nicht etwa absichtlich geschehen, vielmehr ist bei der Vielzahl von E-Mails, die bei einer Transaktion verschickt und empfangen werden, nicht auszuschließen, dass einmal eine E-Mail nicht ausgedruckt und andere E-Mails doppelt ausgedruckt werden.“