Die Energiekonzerne machen Front gegen die Regierung. Wie RWE und Eon will jetzt auch die EnBW juristisch gegen die Brennstoffsteuer vorgehen.

Karlsruhe - Nach den Energiekonzernen RWE und Eon zieht nun auch die Karlsruher EnBW gegen die umstrittene Brennelementesteuer der Bundesregierung vor Gericht. Das Unternehmen teilte am Freitag in Karlsruhe mit, es habe jetzt seine Steuererklärung vorgelegt und werde auf dieser Grundlage eine Klage beim zuständigen Finanzgericht Freiburg einreichen. Rückendeckung bekommt der Energiekonzern aus dem Land, das rund 46,5 Prozent der EnBW-Anteile hält. „Wir brauchen das Geld im Land“, sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel der Nachrichtenagentur dpa. Um die Wende hin zu erneuerbaren Energien zu stemmen, müsse die EnBW massiv investieren.

 

Hintergrund der Klage ist, dass der Konzern bei der Revision des Atomkraftwerks Philippsburg II vor einigen Wochen 41 der 193 Brennelemente ausgetauscht hat. Die neuen Elemente unterliegen der Steuer. Eine weitere Klage gegen die umstrittene Abgabe ging bereits Ende Juni beim Finanzgericht München ein. Sie stammt von der Betreiberfirma des Atomkraftwerks Gundremmingen, die zu 75 Prozent RWE und zu 25 Prozent Eon gehört. In dem bayrischen Werk waren zuvor ebenfalls Brennelemente gewechselt worden.

Pro Meiler sind rund 150 Millionen Euro jährlich zu zahlen. Der Bund erwartet damit bis 2016 bei neun verbleibenden Kernkraftwerken bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Das Geld soll zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und für die Sanierung des maroden Atommülllagers Asse verwendet werden.

Dem EnBW-Chef Hans-Peter Villis fehlt die dreistellige Millionensumme beim Umbau seines Unternehmens. „Mit diesem Betrag könnten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen zusätzlichen Schritt nach vorne machen.“ Ohne die entsprechenden Finanzmittel müsse die EnBW ihre „ambitionierten Ausbaupläne im Bereich der erneuerbaren Energien“ bremsen. Der Konzern hatte im Mai die erste Offshore-Windanlage Baltic I in der Ostsee in Betrieb genommen. Eine zweite mit einer Investitionssumme von einer Milliarde Euro ist in Planung.

Die Grünen äußern sich verhalten

SPD-Fraktionschef Schmiedel stärkte Villis den Rücken. Die EnBW müsse massiv in die Energiewende investieren. Wenn der Konzern die Steuer zahlen müsse, verschwinde das Geld im Bundeshaushalt. Zudem stellte er die Steuer grundsätzlich infrage. „Die Brennstoffsteuer wurde erfunden im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke.“ Diese sei aber nach der nuklearen Katastrophe in Fukushima zurückgenommen worden. „Dann liegt es in der Logik der Sache, dass man die Brennstoffsteuer auch rückabwickelt.“

Die Grünen äußerten sich verhaltener. Regierungschef Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller beließen es bei dem kargen Hinweis, dass die Entscheidung über eine Klage in der Hand der Unternehmensführung liege. Untersteller zeigte sich jedoch verwundert darüber, das EnBW erst jetzt gegen die Steuer vorgehe. Als die Abgabe im Paket mit der Laufzeitverlängerung eingeführt worden sei, habe er keine Kritik daran vernommen. Die Grünen hatten immer gefordert, dass die EnBW sich an der Sanierung der Asse in Niedersachsen beteiligt.

Die EnBW hatte seit dem Frühjahr immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuer deutlich gemacht, wollte jedoch erst die Steueraufforderung abwarten. „Nach eingehender Prüfung und intensiven Beratungen“ sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass es geboten ist, in diesem Fall den Rechtsweg zu beschreiten“, teilte der Konzern mit. Er sehe sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Anhaltspunkte, die gegen die Rechtmäßigkeit der Steuer sprechen.

Das Unternehmen sieht sich durch externe Gutachter bestätigen. Diese bezweifeln grundsätzlich, dass der Bund ein solches Gesetz auf den Weg bringen durfte. Zudem sehen sie Widersprüche zur Konsensvereinbarung von 2001, in der die damalige rot-grüne Bundesregierung den Betreibern zugesagt hatte, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen. Dies gelte ausdrücklich auch für das Steuerrecht. Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden geltend gemacht. So greife die Steuer unzulässig in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit ein.