Vor Mappus' Aussage zum EnBW-Deal gibt es Gerangel um die Aufhebung der Schweigepflicht: Der Energiekonzern EdF besteht offenbar auf der Verschwiegenheit.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) führt zu zunehmenden Spannungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem französischen Energiekonzern Électricité de France (EdF). Die EdF lehnt es offenbar aus Verärgerung über die Stuttgarter Landesregierung ab, die bei dem Milliardengeschäft vereinbarte Verschwiegenheit aufzuheben. Ein Grund des Unmuts ist die vor Kurzem eingereichte Klage des Landes gegen den Pariser Staatskonzern vor einem Schiedsgericht. Damit will die baden-württembergische Regierung auf Anraten ihrer Rechtsanwälte gerichtlich feststellen lassen, dass der Kaufpreis für das 45-Prozent-Aktienpaket überhöht war. Es geht dabei vermutlich um mehrere Hundert Millionen Euro, die der französische Energiekonzern bei einer Niederlage zurückerstatten müsste. In einem Schreiben an die Landesregierung rügt die Firma die Schiedsklage als unbegründet und sogar „rechtsmissbräuchlich“.

 

Nach Informationen des Anwaltsbranchendienstes Juve werfen die Franzosen dem Land zudem vor, Vertraulichkeitspflichten verletzt zu haben. Dabei gehe es um Dokumente, die die Landesregierung an den Untersuchungsausschuss des Landtags weitergeleitet habe. Dieses Vorgehen widerspreche den Abmachungen, beklage die EdF in dem erwähnten Schreiben.

Vertreter der Regierungsparteien zeigten sich derweil gelassen im Blick auf die Folgen des Streits. Sie zerstreuten Sorgen, Mappus könne wegen der Weigerung der EdF vor dem Ausschuss nur sehr eingeschränkt öffentlich aussagen. Betroffen seien lediglich Vertragsdetails, meinte der SPD-Obmann Andreas Stoch. Sein Grünen-Kollege Ulrich Sckerl sagte, das meiste sei inzwischen ohnehin bekannt. Beide Abgeordnete betonten das Interesse der Öffentlichkeit an einer unbeschränkten Aussage. Es wäre ein „untragbarer Zustand“, wenn Mappus sich hinter einer selbst vereinbarten Klausel verschanzen könnte. Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) äußerte sich unterschiedlich zu den Folgen des Streits – mal nannte er sie schwerwiegend, mal harmlos.

Mappus habe dem Ausschuss die Handakten nicht zur Verfügung gestellt

Grüne und SPD forderten Mappus zudem auf, dem Ausschuss endlich seine Handakten zur Verfügung zu stellen. Dies habe er trotz mehrfacher Aufforderung bisher nicht getan, was Sckerl und Stoch „skandalös“ nannten. Man begrüße daher, dass die Anwälte der Regierung ihn unter Androhung rechtlicher Konsequenzen aufgefordert hätten, die Unterlagen bis Mitte nächster Woche herauszugeben.

Mappus’ Anwalt Christoph Kleiner nannte den Verdacht, sein Mandant halte Unterlagen zurück, gegenüber der StZ „unzutreffend und völlig abwegig“. Der Stuttgarter Rechtsanwalt, der den Expremier auch als Zeugenbeistand begleiten soll, hatte das Mandat zunächst nicht bestätigt. Er teilte der StZ lediglich mit, über laufende Mandate gebe man grundsätzlich keine Auskunft. Der Branchendienst Juve nannte die Wahl Kleiners „auf den ersten Blick überraschend“. Schließlich berate die Kanzlei, deren Namensgeber der Anwalt ist, schwerpunktmäßig im Marken-, Wettbewerbs- und Pharmarecht. Der wie Mappus aus Pforzheim stammenden Anwalt genieße in der Branche jedoch einen „sehr guten Ruf“ und verfüge über eine „exzellente gesellschaftsrechtliche Expertise“.