Doch den Anwälten schiebt Mappus zugleich die Verantwortung dafür zu, dass sein Vorgehen später als Verfassungsbruch verurteilt wurde. Sie hätten den Weg über das Notbewilligungsrecht gewiesen, mit dem der Landtag ausgeschaltet wurde. Es möge ja sein, dass sie intern über Risiken diskutiert hätten. Ihn habe dies jedoch nicht erreicht. Bei etwaigen Zweifeln, so der Ex-Premier, hätte er das Geschäft sofort abgebrochen. Über das Urteil des Staatsgerichtshofs, bekennt er, sei er „doch sehr überrascht gewesen; ich hätte nicht im Ansatz damit gerechnet“. Des Verfassungsbruches möchte sich Mappus aber nicht bezichtigen lassen: Dies nämlich würde Vorsatz unterstellen, und er habe „zu keiner Zeit vorsätzlich“ gehandelt. Selbstkritik lässt er nur insofern erkennen, als er sein Vorgehen als „grenzwertig“ bezeichnet. Außer der Umgehung des Landtags würde er jedoch wieder so handeln.

 


Nach dem ausführlichen Bericht darf als Erstes die CDU-Fraktion Fragen stellen – und die schont ihren einstigen Vormann nicht unbedingt. Ausführlich erkundigt sich ihr Obmann Volker Schebesta nach der Rolle von Dirk Notheis, für dessen Arbeit Mappus höchstes Lob gefunden hat. Die späte Einbeziehung von Finanzminister Willi Stächele, der erst am Vorabend des Kaufes informiert worden war, rügt Schebesta offen: er wollte mit einer solchen Thematik bitte nicht erst spätnachts konfrontiert werden.

Am Vorabend des Vertragsabschlusses, so Mappus, habe der französische Industrieminister Eric Besson „sein Plazet“ dafür verweigert, dass EdF seine Anteile an dem drittgrößten Versorger in Deutschland verkaufen kann. Erst Stunden später sei „von höchster Stelle“ grünes Licht gekommen.

Doch Willi Stächele bleibt das Salz in der Wunde der CDU. In der Partei ist weitgehend unbestritten, dass Mappus mit seinem Finanzminister übel umgesprungen ist. Der Ex-Regierungschef räumt im Untersuchungsausschuss unumwunden ein, dass Stächele als Finanzminister über ein eigenständiges, verfassungsrechtlich verankertes Prüfungsrecht verfügte: ohne die Unterschrift Stächeles wäre der von Mappus beim Rückkauf der EnBW-Aktien eingeschlagene Weg nicht gangbar gewesen. Mappus Richtlinienkompetenz endete am Kiel von Stächeles Füllfederhalter. Und diesen Mann stellte er in der Nacht vor dem Vertragsabschluss vor vollendete Tatsachen – an der Grenze zur Nötigung, wie der Grünen-Obmann Hans-Ulrich Sckerl einwirft?

Immerhin hatte Mappus an jenem Abend vor dem Gespräch mit Stächele Zeit gefunden, mit einem Redakteur der „FAZ“ ein Hintergrundgespräch zu führen. Offenbar war ihm sehr daran gelegen, den Rückkauf der EnBW-Aktien offensiv zu vermarkten.

Der CDU stößt vor allem die Causa Willi Stächele auf

Doch den Anwälten schiebt Mappus zugleich die Verantwortung dafür zu, dass sein Vorgehen später als Verfassungsbruch verurteilt wurde. Sie hätten den Weg über das Notbewilligungsrecht gewiesen, mit dem der Landtag ausgeschaltet wurde. Es möge ja sein, dass sie intern über Risiken diskutiert hätten. Ihn habe dies jedoch nicht erreicht. Bei etwaigen Zweifeln, so der Ex-Premier, hätte er das Geschäft sofort abgebrochen. Über das Urteil des Staatsgerichtshofs, bekennt er, sei er „doch sehr überrascht gewesen; ich hätte nicht im Ansatz damit gerechnet“. Des Verfassungsbruches möchte sich Mappus aber nicht bezichtigen lassen: Dies nämlich würde Vorsatz unterstellen, und er habe „zu keiner Zeit vorsätzlich“ gehandelt. Selbstkritik lässt er nur insofern erkennen, als er sein Vorgehen als „grenzwertig“ bezeichnet. Außer der Umgehung des Landtags würde er jedoch wieder so handeln.



Nach dem ausführlichen Bericht darf als Erstes die CDU-Fraktion Fragen stellen – und die schont ihren einstigen Vormann nicht unbedingt. Ausführlich erkundigt sich ihr Obmann Volker Schebesta nach der Rolle von Dirk Notheis, für dessen Arbeit Mappus höchstes Lob gefunden hat. Die späte Einbeziehung von Finanzminister Willi Stächele, der erst am Vorabend des Kaufes informiert worden war, rügt Schebesta offen: er wollte mit einer solchen Thematik bitte nicht erst spätnachts konfrontiert werden.

Am Vorabend des Vertragsabschlusses, so Mappus, habe der französische Industrieminister Eric Besson „sein Plazet“ dafür verweigert, dass EdF seine Anteile an dem drittgrößten Versorger in Deutschland verkaufen kann. Erst Stunden später sei „von höchster Stelle“ grünes Licht gekommen.

Doch Willi Stächele bleibt das Salz in der Wunde der CDU. In der Partei ist weitgehend unbestritten, dass Mappus mit seinem Finanzminister übel umgesprungen ist. Der Ex-Regierungschef räumt im Untersuchungsausschuss unumwunden ein, dass Stächele als Finanzminister über ein eigenständiges, verfassungsrechtlich verankertes Prüfungsrecht verfügte: ohne die Unterschrift Stächeles wäre der von Mappus beim Rückkauf der EnBW-Aktien eingeschlagene Weg nicht gangbar gewesen. Mappus Richtlinienkompetenz endete am Kiel von Stächeles Füllfederhalter. Und diesen Mann stellte er in der Nacht vor dem Vertragsabschluss vor vollendete Tatsachen – an der Grenze zur Nötigung, wie der Grünen-Obmann Hans-Ulrich Sckerl einwirft?

Immerhin hatte Mappus an jenem Abend vor dem Gespräch mit Stächele Zeit gefunden, mit einem Redakteur der „FAZ“ ein Hintergrundgespräch zu führen. Offenbar war ihm sehr daran gelegen, den Rückkauf der EnBW-Aktien offensiv zu vermarkten.

Stächele hat von „Schweinerei“ gesprochen

Sein Verhältnis zu Stächele sei bis heute tadellos und von Vertrauen geprägt, gibt Mappus zu verstehen. Jeder im Saal weiß, dass das nicht stimmt. Mappus’ Handeln an jenem Abend vor dem Vollzug des Rückkaufes beweist dies ja auch hinreichend. In einem Zeitungsinterview sprach Stächele jüngst auch von einer „Schweinerei“, wie mit ihm umgegangen worden sei.

In seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 2010 hatte Mappus vor dem Landtag zur Prüfung des Notbewilligungsrechts erklärt, er habe ein verfassungsrechtliches Gutachten der beratenden Anwaltskanzlei eingeholt, welches das Vorgehen des Finanzministers bestätigt. Er fügte damals hinzu: „Das Finanzministerium hat diese Frage des Geschäfts ebenfalls geprüft und ist zum selben Ergebnis gekommen.“ So war es nicht. Gestern im Untersuchungsausschuss argumentiert Mappus anders: Das Finanzministerium habe umständehalber keine eigene Prüfung vornehmen können – sieht man einmal von der nächtlichen Einbestellung Stächeles ab.

Der SPD-Obmann Andreas Stoch will von Mappus wissen, ob er in der Frage des Haushaltsvorbehalts Druck auf die beratenden Anwaltskanzlei ausgeübt habt. Irgendwie, so habe Mappus damals möglicherweise verlangt, müsse der Parlamentsvorbehalt doch zu umgehen sein. Druck? Nein, sagt Mappus, Druck habe er keinen ausgeübt. Eine Erwartungshaltung sei schon da gewesen bei ihm.

Am Ende zeigt Mappus Gedächtnislücken

Es ist der CDU-Abgeordnete Alexander Throm, der länger noch als Grün-Rot den Parlamentsvorbehalt thematisiert. Am 30. November 2010 hatte die Kanzlei Gleiss Lutz demnach das Notbewilligungsrecht des Finanzministers als gangbaren Weg abgesegnet. Aus einer Mail vom 2. Dezember aber geht hervor, dass die Anwälte dann doch die Gefahr sahen, die schwarz-gelbe Landesregierung könne womöglich vor dem Staatsgerichtshof Schiffbruch erleiden. Mappus sagt, er kenne die Mail nicht.

Die Fragen der Abgeordneten wiederholen sich, vermutlich in der Hoffnung, dass Mappus sich widerspricht. Der wiederum reagiert zunehmend ungehalten. „Das habe ich Ihnen doch schon drei mal erklärt“, beschwert er sich immer öfter. Die angebotene Pause aber lehnt er ab. Der Nachmittag verstreicht. In der Stadt wartet Dirk Notheis, der Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley. Der Mappus-Freund soll als Nächstes befragt werden. Die Befragung plätschert dahin. Ulrich Müller, der Ausschussvorsitzende macht sich Notizen mit grüner Farbe, wie das Minister tun. Müller war mal Minister und Mappus sein Staatssekretär, als eine hoffnungsvolle Karriere ihren Anfang nahm.