Die Beschlagnahme von Akten und Daten in dem Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen. Mappus’ Anwälte erklärten am Mittwochmorgen, die Entscheidung des Landgerichts zu akzeptieren.

Stuttgart - Es hat nicht lange gedauert: Am Dienstagabend wurde die Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart bekannt. Es sieht keinen Grund dafür, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen – neben anderen – den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem EnBW-Aktiengeschäft bei Durchsuchungen sichergestellte Daten nicht verwerten sollte. Das bedeutet auch, dass der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss Zugang zu dem Material erhält. Dieses Gremium arbeitet die Vorgänge bei dem Geschäft im Dezember 2010 politisch auf. Am Mittwoch früh hat die Staatsanwaltschaft entschieden und veranlasst, dass die Unterlagen dem Landtag vorgelegt werden.

 

Mappus selber fügt sich derweil in sein Schicksal. Zwar halten seine Rechtsbeistände die Begründung des Landgerichts „aus unserer Sicht nicht für zutreffend“, wie der Essener Rechtsanwalt Thomas Hermes und sein Stuttgarter Kollege Christoph Kleiner mitteilten. „Gleichwohl respektieren wir in Absprache mit unserem Mandanten diese Entscheidung.“

Die Zahl der zu lesenden Ordner hat sich um 30 vergrößert

Allerdings begleiten sie den Aktentransfer mit einer Aufforderung. Mit Blick auf private Unterlagen, „die mit der Aufgabenstellung des Untersuchungsausschusses nichts zu tun haben und private wie auch berufliche Planungen unseres Mandanten betreffen“, sollen die Ausschussmitglieder die von den Gerichten verlangte Vertraulichkeit wahren – „entgegen der bisherigen Praxis“.

Immerhin 30 Leitz-Ordner reichern nun den Aktenberg an, der sich bereits vor den 15 parlamentarischen Untersuchern auftürmt. Der Ausschuss war zu inhaltlicher Arbeit zuletzt am 12. Oktober vergangenen Jahres zusammengekommen. Seither zieht sich der nun beendete juristische Streit um die Herausgabe der bei Durchsuchungen am 11. Juli 2012 von Polizei und Staatsanwalt sicher gestellten Unterlagen und Datenträger.

Eine schon terminierte zweite Befragung von Stefan Mappus und dem Rechtsanwalt Martin Schockenhoff war gestrichen worden. Schockenhoff hatte Mappus juristisch beraten und als machbar deklariert, das Geschäft am Landtag vorbei per Notbewilligungsrecht des Finanzministers durchzuziehen. Bei ihren ersten Einlassungen vor dem Untersuchungsausschuss waren aber Widersprüche zwischen den Aussagen der beiden zu Tage getreten darüber, wer wen wann worüber informiert hat.

Der Untersuchungsausschuss befindet sich im Winterschlaf

Der Untersuchungsausschuss befindet sich seither im Winterschlaf. Man musste abwarten, ob und wann die Staatsanwaltschaft ihre Unterlagen dem Parlament zukommen lassen darf. „Für die Einsichtnahme und Auswertung der Akten benötigen wir ausreichend Zeit“, hatte der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU), gesagt. Deshalb wollte man erst 2013 die Arbeit wieder aufnehmen. Erst wenn diese neuen Beweismittel ausgewertet seien, werde sich zeigen, „ob eine Befragung weiterer Zeugen oder eine erneute Befragung bereits gehörter Zeugen erforderlich ist“, hatte der Ausschussvorsitzende im vergangenen Dezember erklärt.

Jetzt kann ein neuer Fahrplan aufgestellt werden. Unmittelbar kommt auf die Ausschussmitglieder aber schwere Lektüre zu. Die Grünen begrüßen, dass das Warten ein Ende hat. „Der Versuch von Stefan Mappus, die öffentliche Aufklärung zu verhindern, ist gescheitert,“ sagte Ulrich Sckerl. Er ist parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-Grünen und Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss. „Wir müssen jetzt sorgfältig prüfen, welche Informationen in den Ermittlungsakten enthalten sind und ob es besonders zur Einfädelung des Deals alleine durch Mappus und Notheis neue Beweise gibt.“ Die CDU-Fraktion wartet erstmal ab und beginnt mit dem Studium der Unterlagen.

Mappus hat noch einen anderen Rechtsstreit laufen

Der Rechtsstreit um die Herausgabe von beschlagnahmten Akten ist nicht der einzige, den Mappus angestrengt hatte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe brütet noch über einer Klage des früheren Regierungschefs. Damit will er erreichen, dass sicher gestellte Computerdateien gelöscht werden. Es handelt sich um Sicherungskopien, die im Herbst 2010 im Staatsministerium gezogen worden waren, als sein Rechner schadhaft gewesen war. An seinem regulären Computer hatte Mappus die Festplatte ausbauen lassen, als er die Villa Reitzenstein räumen musste. Die Klage war zuständigkeitshalber vom Verwaltungsgericht Stuttgart an die Kollegen in Karlsruhe weitergegeben worden. Sie ist noch anhängig.