Wegen einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme bekommt der EnBW-Untersuchungsausschuss für April angekündigte Akten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) frühstens kommende Woche.

Stuttgart - Weil das Stuttgarter Amtsgericht die Beschlagnahme von Akten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) noch nicht angeordnet hat, bekommt der EnBW-Untersuchungsausschuss die für April angekündigten Dokumente frühestens kommende Woche. Der genaue Termin sei abhängig von der Entscheidung des Gerichts, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Dienstag.

 

Die noch ausstehenden Unterlagen enthielten Beweismittel, die auf den Computern von Mappus und seinem Berater, Investmentbanker Dirk Notheis, sowie im Staatsministerium sichergestellt worden waren. Diese sollten gebündelt dem Ausschuss übergeben werden, erklärte die Sprecherin. Um die Akten verwenden und weitergeben zu können, müsse das Amtsgericht die Beschlagnahme anordnen. Dagegen könnten Rechtsmittel eingelegt werden. Beim Amtsgericht war zunächst niemand für Nachfragen zu erreichen.

Der Ausschuss, der die Umstände des 4,7 Milliarden Euro teuren Rückkaufs der Anteile am Karlsruher Energieversorger EnBW im Herbst 2010 aufklären soll, hatte Mitte Februar von der Staatsanwaltschaft erste Kartons mit Unterlagen des früheren Ministerpräsidenten erhalten.

Davor hatten sowohl das Amts- als auch das Landgericht Stuttgart eine Beschwerde des CDU-Politikers zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten in dem Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen Mappus wegen Verdachts der Untreue. Ihm wird vorgeworfen, der Preis für die Aktien sei seinerzeit viel zu hoch gewesen.