Der Stuttgarter Gemeinderat stimmt darüber ab, ob die Stadt gegen die EnBW klagt – Stuttgart will das Fernwärmenetz selbst betreiben. Dies sind die zentralen Fakten.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Der Stuttgarter Gemeinderat entscheidet am nächsten Mittwoch, ob die Stadt die Energie Baden-Württemberg (EnBW) auf die Herausgabe des Fernwärmenetzes verklagt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Warum will die Stadt das Fernwärmenetz unbedingt übernehmen?

Bei der Energiewende denkt man meistens nur an die Stromversorgung; doch macht der Energiebedarf in den Häusern, also vor allem die Heizung, ein Drittel des gesamten Verbrauchs aus. Für die Stadt ist es deshalb erstens von zentraler Bedeutung, dass viel mehr Häuser gedämmt werden. Zweitens ist es aber wichtig, dass die Heizungen ökologischer werden. Blockheizkraftwerke für einzelne Häuser oder ganze Quartiere sind dafür ideal, weil sie die Abwärme sehr gut nutzen. Allerdings sind die Kosten hoch.

Solche Kleinkraftwerke könnten nun gut mit dem Fernwärmenetz verbunden werden; Quartiere könnten überschüssige Wärme einspeisen oder zusätzlich benötigte Wärme beziehen. Wo und wann welche Quartiere mit Nahwärmenetzen ausgestattet und an das große Fernwärmenetz angekoppelt werden, will die Stadt selbst entscheiden, statt nur auf den guten Willen des Unternehmens EnBW angewiesen zu sein.

Die EnBW sieht dies anders: Sie habe selbst ein großes Interesse daran, das Fernwärmenetz besser auszulasten und auszubauen – sie stehe deshalb für Kooperationen im Sinne der Stadt bereit. Damit könne man sofort beginnen; im Falle einer Klage herrsche dagegen zunächst fünf Jahre Stillstand. „Wir sehen nicht, welche zusätzlichen Optionen ein städtischer Fernwärmeversorger im Vergleich zur EnBW hätte“, so EnBW-Sprecher Hans-Jörg Groscurth.

Wie gut sind die Chancen der Klage?

Ob die Stadt wirklich ein Recht hat, das Netz zu übernehmen, ist äußerst umstritten. Das räumt Bürgermeister Michael Föll (CDU) auch ein. Im Kern geht es darum, ob der Betreiber eines Netzes ein Monopol hat oder nicht; wenn ja, kann die Stadt als Besitzer der öffentlichen Flächen, unter denen die Leitungen verlaufen, entscheiden, wem sie die Nutzungskonzession überlässt. Bei Strom- und Gasnetz gibt es unbestritten solche Monopole.

Bei der Fernwärme sei dies „fundamental“ anders, schreibt das Bundeskartellamt in einer Studie von 2012, denn theoretisch könne jeder ein zweites Netz aufbauen. Auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sei die Fernwärme bewusst nicht erwähnt. Es gehe deshalb im juristischen Sinne nicht um „Konzession“, sondern um „Gestattung“. Diese Ansicht gelte weiter, betont ein Sprecher der Behörde, sie sei auch allgemein akzeptiert. Bürgermeister Föll sagt dagegen: „Natürlich haben wir Chancen und Risiken abgewogen – die Chancen überwiegen.“ Die Stadt beruft sich auf europäisches Recht. Das EnWG sei kein Maßstab – auch das Wassernetz sei dort nicht erwähnt, dennoch habe Stuttgart vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Teilerfolg erzielt. Klagen müsse man schon deshalb, weil der Anspruch sonst Ende 2016 verfalle: „Dann würden wir der EnBW ein Ewigkeitsrecht einräumen“, so Föll. Verhandeln könne man parallel zur Klage; so geschehe es auch beim Wassernetz.

Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es zu den Fernwärme-Fragen aber nicht. Vermutlich noch nie hat in Deutschland ein Fernwärmenetz auf solch unfreiwilligen Weg den Betreiber gewechselt. Stuttgart begibt sich auf absolutes Neuland – mit sehr ungewissem Ausgang.

Wie wird das Vorhaben der Stadt von den Bürgern beurteilt?

Ende des Jahres 2015 haben das Wasserforum Stuttgart und die Bürgerinitiative „Frischluft für Cannstatt“ 20 150 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Die Bürger fordern, dass die Wärmeversorgung wieder Teil der Daseinsvorsorge der Stadt Stuttgart werde. Die Stadt soll über den Preis entscheiden, die Kommune soll sagen können, wo das Netz ausgebaut wird – und sie soll auch nur „saubere“ Wärme akzeptieren, also keine Wärme mehr aus Kohle- und Müllheizkraftwerken. Aber das wird weiterhin die EnBW vorgeben; dass die Stadt ein eigenes Kraftwerk baut, ist kaum denkbar.

Der Verein Haus & Grund dagegen glaubt, dass seine 20 000 Mitglieder gegen die Klage sind: Diese wollten Versorgungssicherheit bei vernünftigen Konditionen. Jahrelanges Prozessieren löse bei den Mitgliedern nur Kopfschütteln aus, sagt der Vereinsvorsitzende Klaus Lang.

Wie entscheidet der Gemeinderat?

Eine überwältigende Mehrheit im Gemeinderat unterstützt die Stadtverwaltung in der Klage. Alles andere als Zustimmung zu diesem Schritt wäre am Mittwoch im Verwaltungsausschuss eine Überraschung.

Nutzt die EnBW ihre Monopolstellung in der Fernwärme aus?

In Stuttgart hat die Fernwärme einen Anteil von 18 Prozent an den Heizungsarten; dort, wo Rohre liegen, also entlang des Neckars und in der Innenstadt, liegt der Anschlussgrad bei 65 Prozent. Einen Anschlusszwang gibt es nicht. Wenn man sich aber für die Fernwärme entschieden hat, ist man vom Anbieter EnBW abhängig.

Das Bundeskartellamt sieht allerdings keine Anzeichen für einen überhöhten Preis. In der genannten Studie von 2012 wurden letztlich sieben Versorger identifiziert, die preislich sehr nach oben ausschlagen. Die EnBW gehörte nicht dazu.

Auch nach einem Vergleich des Branchenverbandes AGFW liegen die EnBW-Preise im Mittelfeld. Im Preisvergleich mit anderen Heizungsarten ist die Fernwärme konkurrenzfähig; eine Musterrechnung der AGFW vom Herbst 2015 zeigt, dass Holzpellets und Sole-Wasser-Wärmepumpe teurer sind als Fernwärme, Gas ist geringfügig, Öl (derzeit) deutlich günstiger als Fernwärme (siehe unter: http://stzlinx.de/musterrechnung).

Ist eine technische Entflechtung von den EnBW-Kraftwerken möglich?

Die Kraftwerke in Münster, Gaisburg und Altbach erzeugen die Wärme; das erhitzte Wasser wird dann in einem 270 Kilometer langen Rohrnetz in Teile der Städte Stuttgart und Esslingen gebracht. An den Kraftwerken hat Stuttgart kein Interesse, es bliebe also auch nach der Übernahme eine Abhängigkeit zwischen der EnBW und der Stadt. Dies ließe sich in Verträgen aber gut regeln. Auch die messtechnische Entflechtung von Kraftwerken und Netz ist möglich. Das zeigt das Fernwärmenetz, das die Stadtwerke Karlsruhe betreiben; seit langem liefert ein Kraftwerk der EnBW einen Teil der Wärme.

Viel schwieriger und ohne Vorbild wäre aber die notwendige Entkoppelung des Stuttgarter vom Esslinger Netz. Im Gegensatz zu einem Stromnetz ist es in einem Fernwärmenetz wichtig, den richtigen Leitungsdruck zu erzeugen und das richtige Wasservolumen einzuspeisen. Wenn aber in Altbach etwas verändert wird, hat dies Auswirkungen auch auf das Stuttgarter Netz – eine Entflechtung wäre ein gigantischer Aufwand, wenn auch machbar.

Welchen Umfang hat das Stuttgarter Fernwärmenetz?

In Stuttgart werden entlang der 210 Kilometer langen Leitungen etwa 25 000 Haushalte, 1300 Unternehmen und 300 öffentliche Gebäude mit Fernwärme versorgt. Das größte Netz in Westeuropa betreibt Vattenfall in Berlin; es ist 1900 Kilometer lang und versorgt ein Drittel aller Haushalte. Fernwärme gilt als ökologisch, weil die Wärme zentral in einem Kraftwerk und nicht in tausenden von Einzelheizungen erzeugt wird. Allerdings nutzt die EnBW als Energieträger in Gaisburg und Altbach noch Kohle. Gaisburg soll jetzt in ein Gasheizkraftwerk umgebaut werden.