Die evangelische Kirchengemeinde Donzdorf darf sich nicht an einer Energie-Genossenschaft beteiligen, die Solaranlagen auf kirchlichen Dächern betreibt. Gegen diese Anordnung der Landeskirche klagt die Gemeinde.

Donzdorf - Der Bewahrung der Schöpfung, dieses hehre christliche Ziel, sollen sich die Kirchengemeinden zu eigen machen, propagiert die evangelische Landeskirche. Die Donzdorfer Protestanten haben sich dies zu Herzen genommen. Unter anderem hatten sie sich überlegt, sich dem Klimawandel entgegenzustemmen, indem sie etwa eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach ihres Gemeindezentrums installieren. Das scheiterte allerdings nicht nur daran, dass dafür 20 000 bis 30 000 Euro hätten investiert werden müssen, sondern auch am Schatten, den der Turm fast ganztägig auf das Dach wirft.

 

Kraft der Sonne zur Bewahrung der Schöpfung

Nun bietet sich aus Donzdorfer Sicht eine andere Möglichkeit. Die Gemeinde hat sich mit 2000 Euro in die Ökumenische Energiegenossenschaft eingekauft. Doch das untersagt nun die Landeskirche. Die Kirchengemeinde dürfe sich nicht an nichtkirchlichen Unternehmen beteiligen. Dagegen klagen die Donzdorfer.

Die Ökumenische Energiegenossenschaft ist vor viereinhalb Jahren auf betreiben einiger Studienleiter der evangelischen Akademie Bad Boll gegründet worden. Damals ging es darum, Geld für den Bau einer Fotovoltaikanlage auf dem neuen Südflügel der Akademie zusammen zu bekommen. Mittlerweile nutzt die Genossenschaft die Kraft der Sonne auf acht von ihr angemieteten kirchlichen Dächern, im Kreis Göppingen aber auch in Esslingen, Tübingen oder Karlsruhe. Anlagen, die jährlich tonnenweise Kohlendioxid-Ausstoß verhindern , und die ohne die finanziellen Möglichkeiten einer Genossenschaft wohl nicht gebaut worden wären.

Nur die Donzdorfer fragen um Erlaubnis

Neben Einzelpersonen beteiligen sich bereits einige Kirchengemeinden an der Genossenschaft. Doch die Donzdorfer sind wohl die einzigen, die um Erlaubnis gefragt haben. Erich Distel, der Vorsitzende des Kirchengemeinde erklärt, dass man sich niemals hätte träumen lassen, die Genehmigung nicht zu erhalten, wo man doch auf diese Weise ganz im kirchlichen Sinne die Schöpfung bewahren und einen Teil des eigenen Stromverbrauchs klimafreundlich erzeugen wolle.

Auch der Mitinitiator der Energiegenossenschaft, Jobst Kraus, versteht die Ablehnung nicht, vor allem nicht die Begründung, die Genossenschaft habe nichts mit der Kirche zu tun. „Unsere Schirmherrin ist die Prälatin Gabriele Wulz. In den Gremien sind Kirchenleute. Unser Ziel ist es, kirchliche Einrichtungen zu nutzen“, zählt er auf. Im Übrigen gebe es seit Jahrzehnten andere Genossenschaften mit kirchlichen Wurzlen wie Oikocredits, an dem sich Kirchengemeinden durchaus beteiligen dürfen. Oikocredits wirbt damit, eine ethische Geldanlage zu sein und vergibt weltweit Kredite an benachteiligte Menschen. Es werde mit zweierlei Maß gemessen, stellt auch die Donzdorfer Pfarrerin Kathinka Kaden fest.

Oberkirchenrat will vor Verlust schützen

Beim Oberkirchenrat sieht man die Dinge anders. „Aus unserer Sicht kann man die beiden Genossenschaften überhaupt nicht miteinander vergleichen. Bei der Ökumenischen Energiegenossenschaft handelt es sich rechtlich um ein Privatunternehmen. Die Beteiligung einer Gemeinde an Unternehmen, die Geld verdienen wollen, untersagt unser Haushaltsrecht“, erklärt Hans-Peter Duncker, der im Oberkirchenrat für die Gemeindeaufsicht zuständig ist. Anders wäre dies bei einem gemeinnützigen Verein. „Für uns steht hierbei ganz klar die Schutzfunktion im Vordergrund. Was passieren kann, zeigt das Beispiel München gerade sehr drastisch“, so Duncker.

In München hatte sich das Stadtdekanat offenbar an den Aufsichtsgremien vorbei mit rund 5,5 Millionen Euro an Unternehmen aus der Umweltbranche beteiligt. Diese sind aber in Konkurs gegangen. Das Kirchengeld ist somit perdu. Solche Vergleiche halten die Donzdorfer und Jobst Kraus allerdings für hanebüchen. Es gehe weder um Millionen noch um eine hochriskante Geldanlage. Die Klage wird am Freitag, 14. Februar, um 15 Uhr vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht im Gemeindehaus der evangelischen Christuskirchengemeinde in Stuttgart öffentlich verhandelt.