Im Herbst soll eine Kampagne beginnen, in der die baden-württembergische Landesregierung bei der Bevölkerung für Windräder werben will.

Stuttgart - Die Bürger sollen bei der Energiewende mitgenommen und beteiligt werden. Das sei ganz wichtig, sagen der Verkehrsminister des Landes, Winfried Hermann, und sein Kollege Franz Untersteller aus dem Umweltressort (beide Grüne). Darum wollen die beiden Regierungsmitglieder im Herbst eine "Beteiligungs- und Akzeptanzkampagne für den Ausbau der erneuerbaren Energien" starten. Zentraler Teil davon sollen Regionalkonferenzen sein, auf denen den Interessierten die Pläne zum Ausbau der Windkraft nahegebracht werden.

 

Die haben es nämlich in sich. Bis 2020 sollen im Südwesten rund zehn Prozent des Stromes mit "heimischer" Windkraft erzeugt werden. 2009 waren das gerade mal 0,8 Prozent. Die Energie soll also nicht aus Anlagen stammen, die - zum Beispiel - vor der Nordseeküste eingerichtet wurden und werden. Um das Ziel zu erreichen, müsse das Landesplanungsgesetz "ausbaufreundlich" gestaltet werden.

Aktuelles Gesetz behindert die Windkraft

An einem Entwurf dazu arbeiten die Ministerien während der Sommerpause. Für Themen des Planungsrechtes ist das Verkehrsministerium zuständig, für die fachtechnische Seite das Umweltressort. Geplant sei, das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen.

Das Gesetz zu überarbeiten ist aus Sicht der Regierungskoalition notwendig, weil es in der bestehenden Fassung den Ausbau der Windenergie eher behindert. Das sollte es auch tun, seit der frühere Ministerpräsident des Landes, Erwin Teufel (CDU) gegen die "Verspargelung der Landschaft" durch Windräder gewettert hatte. Den Regionalverbänden als Planungsinstanzen wurden enge Grenzen gesetzt, in denen sie Gebiete für Windräder ausweisen konnten. Erst zum Ende der schwarz-gelben Koalition gab es auch in ihr Bestrebungen, die restriktive Verordnungslage zu lockern.

Keine wilde Bebauung

Die neue Landesregierung will die in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweiten und gleichzeitig die bisherigen Tabuzonen abschaffen. Die Kommunen selbst sollen ihre Planungskompetenz wahrnehmen und "angemessene Entscheidungen treffen". Das führe zu mehr Flexibilität. Die Sorge, dass Windräder quasi wild gebaut werden dürften, sei aber unbegründet. Nach wie vor werde über die Regionalplanung gesteuert und kontrolliert, wo Anlagen aufgestellt werden können.

In der Umgebung von Wohnsiedlungen oder in Natur- und Vogelschutzgebieten seien Windräder nach wie vor nicht zulässig. "Auch in der Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wird es weiterhin keine Windräder geben", sagte die Staatssekretärin im Verkehrs- und Infrastrukturministerium, Gisela Splett.

Das Umweltministerium werde darüber hinaus zusammen mit dem Verkehrs- und dem Agrarministerium einen Windenergieerlass vorbereiten, der den Behörden "als Richtschnur für die Genehmigung neuer Windräder dienen soll".