Der 71-jährigen Großmutter aus Nufringen, die den eigenen Enkel während eines Urlaubs in Florida ertränkt haben soll, droht nun die Giftspritze.

Stuttgart - Der 71 Jahre alten Frau aus Nufringen (Kreis Böblingen), die im Januar während eines Urlaubs in Florida ihren fünf Jahre alten Enkel getötet haben soll, droht die Todesstrafe. Eine Geschworenenjury in Apalachicola/Florida hat laut amerikanischen Medienberichten nun entschieden, dass die 71-Jährige wegen vorsätzlichen Mordes und schwerer Kindesmishandlung angeklagt wird. Das amerikanische Rechtssystem unterscheidet bei Tötungsdelikten drei Schweregrade. Die Nufringerin wird mit dem höchsten Grad angeklagt. Damit muss sie bei einer Verurteilung mit der Todesstrafe rechnen. Bei der Verhandlung der Jury war die Angeklagte nicht anwesend. Als Zeugen wurden ihr Ehemann und ein Polizeibeamter gehört.

Die Frau soll Anfang Januar ihren fünf Jahre alten Enkelsohn in der Badewanne ihres Ferienhauses auf der Insel St. Georges in Florida ertränkt haben. Anschließend habe sie, laut eigener Aussage, versucht, sich im Golf von Mexiko zu ertränken. Dies misslang. Ihrem Ehemann, der zum Tatzeitpunkt einkaufen gewesen war, hatte die Frau gesagt, sie könne es nicht ertragen, dass ihr Enkel in einer Scheidungsehe aufwachse. Der Fünfjährige war der Sohn der Tochter des Ehepaares. Sie lebte mit dem Kind im Bundesstaat Georgia und hatte sich vor drei Jahren von ihrem amerikanischen Ehemann getrennt.

Drei Deutsche in Todeszelle


Laut Auskunft von Amnesty International sitzen zurzeit 3279 Menschen in den USA in einer Todeszelle, darunter auch drei Deutsche. Zuletzt war im Jahr 1999 das deutsche Brüderpaar Walter Bernhard und Karlheinz LeGrand im Staat Arizona hingerichtet worden. Die beiden hatten 1982 in Arizona eine Bank überfallen und dabei den Bankdirektor erstochen. Die Männer durften ihre Todesart wählen. Karlheinz LeGrand entschied sich für die Giftspritze, sein Bruder für die Gaskammer.

In der Vergangenheit hatte es einige Pannen bei Hinrichtungen gegeben, deshalb würden momentan Hinrichtungen in Florida ausschließlich mit der Giftspritze ausgeführt, sagt Sumit Bhattacharyya von Amnesty International. Seit 1977, als die Todesstrafe in den USA als verfassungsgemäß erklärt wurde, sind laut Amnesty in den USA 1195 Todesurteile vollstreckt worden, in Florida wurden 69 Menschen hingerichtet.

Angeklagte spricht kein Englisch


Die Hinrichtung der Gebrüder LeGrand hatte 1999 zu diplomatischen Verwicklungen zwischen der Bundesrepublik und den USA geführt. Die deutsche Botschaft und Amnesty International hatten ein Gnadengesuch für die Brüder eingereicht, doch dieses war abgelehnt worden. Kritik hatte sich daran entzündet, dass die amerikanische Justiz die deutschen Brüder nicht auf ihr Recht aufmerksam gemacht hatte, dass ihnen konsularischer Beistand zustand.

Im Fall der Nufringerin sieht dies anders aus. "Die Frau wird von Mitarbeitern des Konsulates in Miami betreut. Diese halten auch Kontakt zu den lokalen Behörden", erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin. Ob die Bundesregierung einen Auslieferungsantrag für die Angeklagte stellen wird, dazu wollte sich die Sprecherin nicht äußern. "Noch sind wir dabei, Informationen zu sammeln", sagte sie. Sumit Bhattacharyya von Amnesty International hält eine Auslieferung jedoch für eher unwahrscheinlich.

Die Angeklagte spricht kein Englisch. Ihre Verteidigung sei deshalb schwierig, hat ihre amerikanische Anwältin erklärt.