Der Bundestag in Berlin hat höhere Steuerfreibeträge sowie Anhebungen von Kindergeld und Kinderzuschlag beschlossen.

Berlin - Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend höhere Steuerfreibeträge sowie Anhebungen von Kindergeld und Kinderzuschlag beschlossen. Die Entlastung wird schrittweise ab 2017 wirksam und soll bis 2018 auf 6,3 Milliarden Euro anwachsen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) kritisierte allerdings in dem Gesetz enthaltene Regelungen zum Abbau der kalten Progression als unzureichend.

 

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt mit dem Gesetzesbeschluss, der noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2017 von jetzt 4608 Euro auf 4716 Euro angehoben und im Folgejahr dann auf 4788 Euro. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag.

Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat

Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt der jeweilige Betrag damit zunächst 192 und 2018 dann 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld bis 2018 in ebenfalls zwei Schritten auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf je 225 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro auf 170 Euro monatlich angehoben.

Durch eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs um 0,73 Prozent 2017 und 1,65 Prozent 2018 wird - gemessen an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres - die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Die kalte Progression würde ansonsten bewirken, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.

Kritik von CDU-Politiker Söder

Das Entlastungspaket war von der Koalition zur Verfahrensbeschleunigung an eine andere Vorlage zur Umsetzung einer EU-Richtlinie angehängt worden. Söder forderte allerdings im Düsseldorfer „Handelsblatt“ vom Freitag, der Steuertarif müsse in einer Weise dynamisch gestaltet werden, dass „er an die Inflation dauerhaft angepasst wird“. Dafür sei ein „Tarif auf Rädern“ erforderlich. „Wir müssen die kalte Progression dauerhaft bekämpfen - und nicht nur nach Kassen- und politischer Gemütslage“, verlangte der CSU-Politiker.

Unter Berufung auf eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hieß es zudem im „Handelsblatt“, dass es trotz der Neuregelung für die Zeit ab 2010 keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression gebe. Für die Jahre bis 2013 bleibe der Effekt weiterhin wirksam.