Patricia Popp ist in Eppelheim zur Rathauschefin gewählt worden und sollte ihr Amt im Januar antreten. Doch nach einem Einspruch bleibt ihr Vorgänger einfach im Amt – gegen den erklärten Willen des Gemeinderates.

Eppelheim - Gleich im ersten Wahlgang haben die Eppelheimer Bürgerinnen und Bürger im Oktober 2016 Patricia Popp zur neuen Bürgermeisterin der Kleinstadt im Westen Heidelbergs gewählt. Fünf Monate sind seither vergangen. Eigentlich sollte die 39-jährige Diplom-Verwaltungswirtin aus Mannheim ihr Amt termingemäß am 1. Januar dieses Jahres antreten. Doch stattdessen regiert im Rathaus von Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) weiter der bisherige Bürgermeister Dieter Mörlein. Der 68-Jährige beruft sich auf die Gemeindeordnung und sieht sich aufgrund einer umstrittenen Wahlanfechtung, über die noch nicht endgültig entschieden ist, nicht nur im Recht, sondern regelrecht verpflichtet, im Amt zu bleiben. Weder Kritik der Bürger noch ein Ratsbeschluss Ende Januar konnten ihn bisher dazu bewegen, den Chefsessel zu räumen. Nun haben die Räte in ihrer jüngsten Sitzung nochmals klargemacht, dass sie endlich den Wechsel wollen. Mit großer Mehrheit und ohne eine Gegenstimme haben sie Patricia Popp zur Amtsverweserin bestellt.

 

Mörlein: Der Beschluss ist rechtswidrig

Doch Mörlein blieb davon unbeeindruckt. „Der Beschluss ist rechtswidrig“, meinte er nach der Abstimmung – das habe das Kommunalrechtsamt schon im Vorfeld mitgeteilt. „Ich muss gar nichts tun“, sagte er und forderte seinen Stellvertreter, den CDU-Stadtrat Trudbert Orth auf, im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises umgehend Widerspruch gegen die Bestellung von Patricia Popp einzulegen. Abgesehen davon werde alles so bleiben, wie es ist: „Ich bin hier erst weg, wenn das Kommunalrechtsamt das sagt“, erklärte der Rathauschef auf Anfrage. Dort hat man in dem Streit bisher Mörlein den Rücken gestärkt und auf Paragraf 42 der Gemeindeordnung verwiesen. Danach führt der alte Bürgermeister nach Freiwerden seiner Stelle die Geschäfte bis zum Amtsantritt eines neu gewählten Stadtoberhaupts weiter – wenn er das nicht zuvor abgelehnt hat.

Innenministerium: Der Fall ist einzigartig im Land

Die SPD und die Grünen, die Popp bei der Wahl unterstützt haben, bezweifeln aber, ob der Paragraf hier tatsächlich angewandt werden muss. Sie verweisen auf die Vorschrift des Paragrafen 48. Danach kann ein neu gewählter Bürgermeister im Fall einer Wahlanfechtung auch vor einer rechtskräftigen Entscheidung vom Gemeinderat zum Amtsverweser bestellt werden. Der Fall ist bisher nach Auskunft des Innenministeriums einzigartig im Land. Üblicherweise erklären die bisherigen Amtsinhaber, wenn sie nicht mehr kandidiert haben, bei Wahlanfechtungen – die am Ende vor Gericht fast immer verworfen werden – von sich aus den Verzicht. Auch den Eppelheimer Stadträten wäre das, wie man von vielen Seiten hört, am liebsten. „Großartige neue Ideen“, gesteht selbst einer von Mörleins langjährigen Unterstützern, erwarte man von ihm nicht mehr. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe will Mitte April über die Wahlanfechtung entscheiden. Es geht dabei um ein Plakat, das angeblich zu nah an einem Stimmlokal stand. Sowohl die Stadt selbst wie auch das Landratsamt haben die Anfechtung bisher zurückgewiesen. Den Kläger hat das nicht beeindruckt. Vor Ort geht man davon aus, dass er weiter prozessiert, auch wenn er in Karlsruhe verliert. Es sagt zwar niemand laut, aber der Verdacht ist da, es könnte ein stilles Einvernehmen geben zwischen ihm und dem alten Bürgermeister, der nicht gehen will.

Grüne im Landtag wollen eine Änderung der Gemeindeordnung

Dessen Stellvertreter hat angesichts der verfahrenen Situation noch nicht entschieden, ob er Widerspruch gegen den Beschluss zur Bestellung von Popp einlegt oder nicht. Er wolle sich zuvor eingehend mit der Rechtsaufsicht beraten, erklärte er auf Anfrage. Er habe auch schon versucht, über das Stuttgarter Innenministerium zu klären, was am besten sei. „Doch da hält man sich bedeckt“, bedauerte Orth.

Näher mit dem Problem haben sich die Grünen im Landtag befasst. Wenn es nach ihnen geht, sollen sich Konflikte wie jetzt in Eppelheim nicht mehr wiederholen. „Wir sind der Meinung, dass der Gemeinderat in einer solchen Lage die Möglichkeit haben muss, eine gewählte Bürgermeisterin zur Amtsverweserin zu bestellen“, erklärte deren innenpolitischer Sprecher Hans-Ulrich Sckerl. „Im Moment stehen sich hier zwei Bestimmungen der Gemeindeordnung gegenüber. Daher wollen wir prüfen, ob wir hier eine neue Regelung brauchen“, sagte er auf Anfrage.