Die CDU/CSU-Fraktion will Familienunternehmen nun doch in stärkerem Maß schonen. Die Gewinnbeschränkung in Gesellschafterverträgen soll berücksichtigt werden. Die Union reagiert damit auf heftige Kritik aus der Wirtschaft.

Berlin - Es mehren sich die Anzeichen, dass die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform wieder abgemildert werden. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung arbeiten die Finanzpolitiker der Unions-Bundestagsfraktion an einem Konzept, das Familienunternehmen in stärkerem Maß schonen soll. CDU/CSU wollen damit auf die heftige Kritik der Wirtschaft an den Plänen des Finanzministers reagieren. Der Minister selbst betonte mehrfach, er sei offen für Vorschläge. Die großen Familienunternehmen befürchten, dass das Schäuble-Konzept zu massiven Mehrbelastungen führt.

 

Die Union will nun nach Wegen suchen, mit der Bindungen von Eigentümerfamilien an das Unternehmen berücksichtigt werden. In vielen Gesellschafterverträgen ist zum Beispiel festgelegt, dass an die Eigentümer nur Teile der Gewinne ausgeschüttet werden. Zudem finden sich oft auf Jahre und Jahrzehnte geltende Beschränkungen für den Verkauf von Anteilen.

Dies soll nach Meinung der Finanzpolitiker der Union bei der Bedürfnisprüfung berücksichtigt werden, die vom Verfassungsgericht für große Familienunternehmen gefordert wird. Wenn ein Firmenerbe den Unternehmensanteil nicht sofort verkaufen kann und laut Gesellschaftervertrag nur auf einen Teil der Jahresgewinne Anspruch hat, habe dies Auswirkungen auf den Wert des Unternehmens, heißt es in der Unionsfraktion. Dies müsse in der Wertermittlung für die Erbschaftsteuer Niederschlag finden.

Wie in der Union bestätigt wurde, denkt der CDU-Finanzpolitiker Christian von Stetten in diese Richtung. Stetten ist Vorsitzender des Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion und Berichterstatter der Fraktion zur Erbschaftsteuer. Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus verfolgt diesen Ansatz. In der kommenden Woche wollen die Finanzpolitiker von Union und SPD über das Thema beraten. Bis Anfang Mai strebt die Koalition einen Kompromiss an. Die SPD steht anders als die Union hinter den Eckpunkten des Finanzministers. Am 7. Mai findet ein Treffen der Länderfinanzminister mit Schäuble statt. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Ländersteuer. Die Einnahmen fließen vollständig den Ländern zu. Der Bund hat aber die Gesetzgebungskompetenz.

Die großen Familienunternehmen sind besorgt, weil der Bundesfinanzminister den Schwellenwert für die Bedürfnisprüfung bei 20 Millionen Euro pro Erben festlegen will. Ist dieser Wert überschritten, müssen Firmenerben nach Schäubles Konzept die Hälfte des Privatvermögens heranziehen, um die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen zu begleichen. Die Wirtschaft läuft gegen den geplanten Rückgriff auf das Privatvermögen Sturm.

Die Stiftung Familienunternehmen verweist darauf, dass bei den aktuellen Bewertungsregeln bereits große Handwerksbetriebe mit einem Jahresgewinn von 1,1 Millionen Euro damit rechnen müssen, dass sie unter die Bedürfnisprüfung fallen. Die Finanzverwaltung lege beim Ertragswertverfahren den Faktor 18,22 an. Damit ergebe sich in diesem Beispiel ein Unternehmenswert von mehr als 20 Millionen Euro.

Die Finanzpolitiker der Union wollen dafür sorgen, dass bei der Bewertung des Unternehmens die tatsächlichen Ausschüttungen und die Einschränkungen beim Anteilsverkauf zugrunde gelegt werden. Wenn beispielsweise per Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, dass ein großer Teil der Gewinne wieder in das Unternehmen fließt, müsse dies bei der Wertermittlung und damit auch bei der Bemessung der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Wird in dem Vertrag beispielsweise festgelegt, dass 90 Prozent der Gewinne dauerhaft im Unternehmen verbleiben, verringere sich der Wert. In diesem Fall sollen nur zehn Prozent des Gewinns berücksichtigt werden, so die Überlegungen in der Unionsfraktion. Da Gesellschafterverträge auch verändert werden können, komme es auf eine langfristige und verbindliche Festlegung in den Verträgen an.