Die Opfer der Erdhebungen in Böblingen können hoffen. Offenbar hat das Schiedsgericht entschieden, welche Versicherung für die Schäden haften muss.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Gemäß Informationen aus der Allianz-Versicherung hat das Schiedsgericht seine Arbeit beendet, das darüber entscheiden soll, wer für die Schäden durch Erdwärme-Bohrungen haften muss. In Frage kommen drei Versicherungen, die Württembergische, die AIG und eben die Allianz. Mit diesen drei Unternehmen hatte die Firma Gungl nacheinander Verträge geschlossen. Gungl ist für die fehlerhaften Erdwärme-Bohrungen verantwortlich, die dazu geführt haben, dass sich in Böblingen die Erde hebt und etliche Häuser schwer beschädigt wurden. Die drei Versicherungen haben zugesagt, dass sie sich an den Spruch der Schlichter halten werden.

 

Zuletzt hatten sich Politiker und auch der Landrat Roland Bernhard beklagt, dass das Urteil länger auf sich warten lasse als angekündigt. Erst war ein Termin im September zugesagt worden, dann sollte der Schlichterspruch zum Jahresende fallen. Nun ist offenbar doch der ursprünglich angepeilte Zeitplan eingehalten worden. Bisher ist nicht bekannt, zu welchem Schluss das Schiedsgericht gekommen ist. Laut einem Allianz-Sprecher sollen im Verlauf der nächsten Woche nähere Informationen über das Urteil des Schiedsgerichts folgen.