Nicht alles, das nicht unter Denkmalschutz steht, ist deshalb nicht trotzdem erhaltenswert. Darum ist der Bezirksbeirat damit beschäftigt, zu überlegen, in welchen Gebieten eine Erhaltungssatzung Häuser und Ensembles schützen könnte.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

S-Nord - Viele Häuser an der Hölderlinstraße sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, weil der Straßenzug durch Bomben weitgehend zerstört worden war. Das Haus Hölderlinstraße 3A etwa ist im Jahr 1952 erbaut worden, so steht es auch auf der Steinplakette, die über dem Eingang angebracht ist. Entworfen hatte es der Ludwigsburger Architekt Otto Eichert, es sollte als Sitz des Verbands Württembergisch-Badischer Metallindustrieller (VMI) dienen.

 

Am geplanten Abriss dieses Gebäudes hat sich im Bezirksbeirat Nord jetzt erneut die Diskussion entfacht, für bestimmte Gebiete im Norden sogenannte Erhaltungssatzungen zu erlassen, um auch solche Gebäude zu bewahren, die nicht unter Denkmalschutz stehen. „Es geht dabei auch um die Charakterisierung unseres Bezirks“, erklärt die Bezirksvorsteherin Sabine Mezger, „um eine Stadthistorie, die sich in den Gebäuden widerspiegelt.“

Es gibt nach Aussagen der Bezirksvorsteherin viele Objekte, die für den Denkmalschutz nicht in Frage kommen. „Das heißt aber nicht, dass es nicht trotzdem wichtig sein kann, sie zu erhalten“, erläutert Mezger. Zum Beispiel, weil sie kulturhistorisch interessant sind oder das Stadtbild besonders prägen. In diesem Fall wäre dann eine Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzung sinnvoll, die die Bebauung in einem bestimmten Gebiet unter genaue Vorgaben stellt. Sabine Mezger mahnt: „Wir sind alle gefragt, genau hinzuschauen und verantwortlich zu handeln.“

Das Haus Hölderlinstraße 3A könnte eine solche Erhaltungssatzung schon aus zeitlichen Gründen wohl nicht mehr retten. Die Satzung würde zunächst im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erarbeitet, dann müssten die Gremien darüber entscheiden, was nicht von heute auf morgen geschehen würde.

Die Bezirksbeirätin Anna Kedziora (Freie Wähler) gibt außerdem zu bedenken, dass man den Eigentümern der Grundstücke, die sie rechtmäßig erworben haben, Abriss und Neubau nicht verbieten solle. „Für die Zukunft ist eine Erhaltungssatzung sicher sinnvoll, am besten so schnell wie möglich“, meint sie. Wenn jedoch das Baurechtsamt einem Vorhaben bereits die Erlaubnis erteilt habe oder ein Investor ein Grundstück unter Berücksichtigung des dort gültigen Baurechts erworben habe, dann halte sie es für schwierig, dies im Nachhinein verhindern zu wollen. „Das Baurechtsamt muss eben zuvor ein Auge drauf haben, dass alles korrekt ist, dann kann man hinterher aber auch nicht mehr mit einem Verbot kommen.“

Die Bezirksbeiräte wollen jetzt für die Zukunft vorsorgen. Sie möchten über eine Liste denkmalgeschützter und kulturhistorisch, architektonisch und stadtbildprägend erhaltenswerter Gebäude und Ensembles beraten und in diesem Zusammenhang auch über eine Erhaltungssatzung. Eine entscheidende Frage wäre dabei, für welche Gebiete oder Straßenzüge eine solche Regelung in Frage kommt. Zu einer Liste von möglichen Kulturdenkmalen soll ein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Gremium berichten.

In die Diskussion um Abriss oder Erhalt des Gebäudes an der Hölderlinstraße hat sich auch der Architekt Roland Ostertag eingeschaltet. Er befürwortet eine Erhaltungssatzung und ist der Meinung, dass viel zu viele Gebäude einfach abgerissen statt saniert werden. „Es ist eine Steigerung von Abrissabsichten von Gebäuden des qualifizierten Alltags festzustellen“, so Ostertag. Solche Gebäude des „qualifizierten Alltags“ entsprechen laut Ostertag nicht den Kriterien der Denkmalschützer, es müsste dennoch größtes Interesse bestehen, sie zu erhalten: „Aus kultur- und stadtgeschichtlichen Gründen sind es diese Gebäude, die die Städte – unsere Stadt – prägen, ihren Charakter konstituieren, nicht die spektakulären Objekte.“ Nach Ostertags Meinung fällt das Gebäude Hölderlinstraße 3A in diese Kategorie.

Er kritisiert weiter: „So kommt heute der Rest dessen, was viele Generationen Bestand hatte, das bauliche, räumliche Erbe, an sein Ende.“ Anonymisierung, Ortlosigkeit und Nivellierung seien die Folge. „Es entsteht eine Stadt, leer von Erinnerung, ohne Geheimnisse, ohne Überraschungen“, kritisiert Ostertag. „Geschichte kommt uns abhanden, obwohl wir Menschen ein Grundrecht, ein Bürgerrecht auf Geschichte haben.“

SCHUTZ DER STADTVIERTEL

Eine Erhaltungssatzung bestimmt, dass in einem bestimmten Gebiet die städtebauliche Eigenart erhalten werden soll, dass also für Abbruch, Veränderung, Neubau und Nutzungsänderung besondere Genehmigungen notwendig sind. Bevor eine Erhaltungssatzung in Kraft treten kann, muss der Gemeinderat ihr zustimmen.

In den Innenstadtbezirken gibt es Erhaltungssatzungen in Stuttgart-West und Stuttgart-Ost. Im Westen betrifft dies einen Teil der Hermannstraße und die Markelstraße, im Osten den Stadtteil Berg sowie die Gerokstraße und die Wagenburg-/Pflasteräckerstraße.

Erhaltungssatzungen können – neben Bestandsschutz – auch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung festlegen. Eine solche gilt in einem Bereich des Bezirks Nord bereits, nämlich im Nordbahnhofviertel, genauer im Bereich Nordbahnhof-/Mittnacht-/Rosensteinstraße. Sie ist 2013 in Kraft getreten, nach dem Verkauf der ehemaligen LBBW-Wohnungen an einen Investor und mit Blick auf die Aufsiedelungen künftiger Wohnbauprojekte. Sie sollte die soziale Stabilität, Mieterschutz und den Erhalt des preiswerten Wohnungsbestands gewährleisten.