Nach einem tödlichen Unfall hat das Amtsgericht Rottweil Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Mercedes-Testfahrer erlassen.

Rottweil - Nach dem tödlichen Erlkönig-Unfall auf der Autobahn von Stuttgart nach Singen » hat das Amtsgericht Rottweil Strafbefehl gegen einen Mercedes-Testfahrer wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Er sieht eine einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung vor, zudem wird der Führerschein des 52-Jährigen bis auf weiteres eingezogen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Fahrer kann bis zum 10. September Einspruch einlegen - nach Angaben des Gerichts habe er aber bereits erklärt, dass er den Strafbefehl akzeptieren werde. Damit kommt es auch nicht zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

200 Stundenkilometer im Dunkeln


Der Mann war Ende April bei Nacht mit knapp 170 Stundenkilometern in eine Unfallstelle auf der Überholspur gerast. Er hatte dabei einen 26-Jährigen erfasst und getötet. Nach der Kollision mit dem Auto des 26-Jährigen war der Erlkönig rund 250 Meter weit geschleudert und hatte sich überschlagen. Der Fahrer war dabei verletzt worden, ebenso wie zwei Ersthelfer durch umherfliegende Trümmerteile. Er wurde nach dem Unfall auf eine interne Stelle bei Daimler versetzt.

Mit dem Strafbefehl folgte das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte dem Mann vorgeworfen, er habe die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt "grob außer Acht" gelassen. Trotz Dunkelheit und "unklarer Verkehrslage" sei der Testfahrer mit knapp 200 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Deshalb konnte er nicht mehr anhalten, als er die vier stehenden Autos mit eingeschalteten Warnblinkanlagen sah. Die Fahrzeuge seien allerdings auf einer Entfernung von rund einem halben Kilometer erkennbar gewesen. Das habe ein Gutachten ergeben, bei dem der Unfallhergang kurz nach dem Unglück am Originalschauplatz nachgestellt worden war.