Eine Frau aus Markgröningen muss eine Geldstrafe zahlen, weil sie über Monate hinweg zu unrecht Hartz IV bezogen hat. Sie arbeitete für mehrere Auftraggeber, während sie die Sozialleistungen erhielt.

Markgröningen - Eine Frau aus Markgröningen ist wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro und einer Rückzahlung in Höhe von exakt 3568 Euro verurteilt worden. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hatte die 33-Jährige zwischen Mai des vorigen Jahres und Februar teils zu unrecht Hartz-IV-Unterstützung bekommen. Die Frau war demnach zeitweise für zwei Arbeitgeber tätig gewesen, wovon die zuständige Agentur für Arbeit in Ludwigsburg nichts wusste. Es wurden vier Fälle nachgewiesen, bei denen die Frau der Behörde ihre Mehreinkünfte durch die Jobs vorenthielt.

 

1350 Euro Geldstrafe muss die Frau zahlen

„Es ist nicht verboten, sich bei Bezug von Hartz IV etwas dazuzuverdienen. Allerdings hatte die Frau den erlaubten zeitlichen und finanziellen Rahmen überschritten“, sagt der Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn, René Hildenbrand. Weil Mitarbeiter des Jobcenters Verdacht geschöpft hatten, nahm das dafür zuständige Zollamt die Ermittlungen auf.

Die Frau wird den Betrag vermutlich in Raten zurückbezahlen müssen. Möglich sei auch eine Verrechnung mit vorhandenen Leistungen, hieß es. Denn die Frau beziehe auch weiterhin Hartz IV.