Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen des Vergleichs mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch eingeleitet. Dies bestätigte eine Behördensprecherin.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Deutschen Bank droht wegen des millionenschweren Vergleichs mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch neuer Ärger mit der Justiz. Wie die Stuttgarter Zeitung erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Grundlage sei die Strafanzeige eines Aktionärs, der den Vorwurf der Untreue zu Lasten der Aktionäre erhoben habe, sagte eine Behördensprecherin. Das Verfahren stehe noch am Anfang, zu konkreten Beschuldigten könne man noch nichts sagen. Die Justiz habe sich von der Bank den Vergleichstext übermittelt lassen und werde nun die Akten aus dem Zivilverfahren hinzuziehen.

 

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte sich die Deutsche Bank Anfang 2014 gütlich mit den Kirch-Erben geeinigt: Sie zahlte 925 Millionen Euro, um den Dauerkonflikt zu beenden. Zuvor war das Geldhaus im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht München unterlegen, hatte aber noch den Bundesgerichtshof angerufen. Eine Überlegung bei der Einigung war offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft München dann ihre Ermittlungen gegen den Co-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Fitschen wegen versuchten Prozessbetrugs im Kirch-Verfahren einstellen würde. Tatsächlich erhob sie auch gegen Fitschen Anklage, derzeit läuft in München der Prozess.

Dauerkritiker der Bank

Bei dem Aktionär, der Anzeige erstattet hat, handelt es sich um einen aus Hamburger stammenden Rechtsanwalt, der als Dauerkritiker der Bank gilt. Er sieht in der Zahlung Untreue zu Lasten der Anteilseigner. Seine Argumentation in Kürze: Fitschen habe stets betont, dass es keine Grundlage für Ansprüche der Kirch-Seite gebe. Als Motiv für den Vergleich komme daher nur in Frage, dass er die Ermittlungen gegen sich beenden wollte. Da er das Verfahren persönlich zu verantworten habe, dürfe er nicht versuchen, es zu Lasten der Aktionäre aus der Welt zu schaffen.

Die Staatsanwaltschaft erkannte darin einen Anfangsverdacht, der für die Aufnahme von Ermittlungen bejaht werden muss. Die Deutsche Bank wollte sich inhaltlich weiterhin nicht äußern, betonte aber: „Wir kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft.“ Zunehmend ins Blickfeld gerät der Stuttgarter Staatsgerichtshofs-Präsident Eberhard Stilz, der kurz vor dem Vergleichsschluss privat als „Gutachter“ für den Aufsichtsrat der Bank tätig war.

Stilz hatte nach StZ-Informationen die – letztlich falsche – Erwartung genährt, die Ermittlungen gegen Fitschen würden im Falle eines Vergleichs eingestellt. Zugleich hatte er erhebliche Bedenken gegen die Zahlung aufgeführt. Sein Fazit: der Vergleich sei im Unternehmensinteresse „vertretbar“. Von einem strafrechtlichen Risiko war in Stilz’ Stellungnahmen nicht die Rede. Allerdings hatte er gewarnt, dass kritische Aktionäre gegen die Einigung mit den Kirch-Erben „polemisieren“ und der Bank Ärger bereiten könnten.