Ermordete Hemmingerin Angeklagter gesteht Bluttat
dpa/lsw, vom 15.03.2010 15:55 Uhr
Heilbronn - Zum Prozessauftakt zeichnete die Anklage ein Bild des Grauens: Mit äußerster Brutalität soll ein 49 Jahre alter Mann im vergangenen Sommer in Wüstenrot (Kreis Heilbronn) eine 20 Jahre ältere Rentnerin aus Hemmingen ermordet haben, die in Wüstenrot eine Ferienwohnung hatte. Eine Bluttat, die der gelernte Schreiner am Montag vor dem Heilbronner Landgericht auch einräumte. Warum er seine Nachbarin tötete, dazu sagte er zunächst nichts. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die alleinstehende Rentnerin überfallen, verprügelt und mit einem Messer erstochen zu haben. Danach soll er 3000 Euro und Wertgegenstände aus der Wohnung geraubt haben. Sexuelle Motive schließt die Staatsanwaltschaft nicht aus.
Von seinem Balkon aus hatte der Mann in der Tatnacht die offenstehende Balkontüre der Seniorin gesehen, davon geht zumindest die Anklage aus. Über eine Leiter stieg der 49-Jährige ins Schlafzimmer der Rentnerin ein. Als die Frau von den Geräuschen erwachte und um Hilfe schrie, prügelte der Mann mit dem Stiel einer Axt brutal auf die 69-Jährige ein. Dann holte sich der Angeklagte ein Messer aus der Küche der Frau und richtete sie übel zu. Die Tat habe sich rund vier Stunden lang hingezogen. Wann und woran die Frau genau starb, will nun das Gericht herausfinden.
Viele Jahre wohnten Opfer und Angeklagter Tür an Tür. Die Hemmingerin besaß in dem Vier-Parteien-Haus eine Ferienwohnung, der Angeklagte wohnte dauerhaft dort. Der ledige Arbeiter war einsam und ohne soziale Kontakte, Hobbys hatte er keine. Andere Menschen scheute er. Irgendwann begann sich der Mann für das Leben der Seniorin zu interessieren. Durch die nicht richtig verschlossene Balkontüre stieg er in den zwei Jahren vor der Tat mehrfach in die Ferienwohnung der Dame ein, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Das Gericht ist nun auf der Suche nach vielen Antworten. Geklärt werden muss, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Hatte die Tat tatsächlich einen sexuellen Hintergrund, wie die Staatsanwaltschaft annimmt? Und wie viel Alkohol war im Spiel? Mehr als 30 Zeugen und drei Sachverständige sollen an insgesamt neun Verhandlungstagen helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden.