Der Verein Foodwatch setzt sich für Verbraucherrechte ein und ärgert sich schon seit mehreren Jahren über versteckte tierische Zutaten – zum Beispiel tierische Aromen in Kartoffelchips oder die Verwendung von Gelatine zum Klären von Fruchtsaft, Wein, Bier oder Essig. Neben Gelatine wird auch Hausenblase zum Klären von Flüssigkeiten verwendet. Gelatine wird meist aus Hufen, Haut und Knochen von Schweinen oder Rindern hergestellt, Hausenblase ist die getrocknete Schwimmblase von Stören. Foodwatch fordert auf seiner Homepage, dass solche Stoffe ausnahmslos auf der Verpackung deklariert werden, damit deren Verwendung deutlich erkennbar ist. Nur so könne man es Verbrauchern ermöglichen, bei ihrer Ernährung vollständig auf tierische Zutaten zu verzichten. Außerdem fordern sie eine lebensmittelrechtliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“, sodass ein Hersteller diese nur noch verwenden darf, wenn das Produkt den Vorgaben entspricht. Vegetarisch solle ein Produkt demnach nur sein, wenn es keinerlei Zutaten enthält, die von einem toten Tier stammen. Vegan wäre ein Produkt, wenn es vollständig ohne tierische Bestandteile hergestellt wurde. „In der LMIV steht der Auftrag an die Kommission, diese beiden Begriffe zu definieren – das heißt aber nicht, dass eine Kennzeichnung verpflichtend sein wird. Die Kennzeichnung wird, wie beim Bio-Siegel, freiwillig sein. Wenn die Produkte gekennzeichnet sind, müssen sie den Kriterien entsprechen“, sagt Birgit Bienzle, Stellvertretende Leiterin des Referats Lebensmittelwesen, Lebensmittel-, Wein- und Trinkwasserüberwachung vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. „Allerdings gibt es für die Umsetzung dieser Verordnung keine Frist, daher ist zu befürchten, dass die Definitionen nicht sehr bald kommen werden“, so Bienzle. Der Bundesrat habe zwar in einer Initiative gefordert, dass die Bundesregierung bei der EU auf eine zeitnahe Umsetzung drängen solle – allerdings sehe die Bundesregierung keinen Bedarf zu besonderer Eile. „Die Begründung lautet, dass die Kennzeichnung ‚vegetarisch‘ oder ‚vegan‘ keinen gesundheitlichen Hintergrund hat, im Gegensatz zu beispielsweise der Kennzeichnung von Allergenen.“

 

Neben Chips und Säften können auch Obst, Marmelade und Margarine tierische Stoffe enthalten: Manche Früchte, zum Beispiel Äpfel oder Birnen, werden zum Schutz mit einer Mischung aus Bienenwachs und Schellack überzogen. Das ist ein Stoff, der aus Schildläusen gewonnen wird. Er wird auch verwendet, um Kaffeebohnen und Nüsse zu überziehen. In roten Lebensmitteln wie Marmelade kann der Farbstoff Karmin enthalten sein. Dieser wird ebenfalls aus Schildläusen gewonnen. Und bei Margarine kann Vitamin D zugefügt sein, das aus dem Wollfett von Schafen gewonnen wurde. Nicht jedes dieser Produkte enthält zwingend tierische Stoffe – es gibt fast immer auch eine vegetarische oder vegane Alternative zur Herstellung.