Der Betreiber einer Biogasanlage in Kornwestheim sieht sich durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im vergangenen Jahr benachteiligt. Zusammen mit anderen Betroffenen klagt das Unternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wissen/Gesundheit: Werner Ludwig (lud)

Kornwestheim - Das Ensemble aus Rohren und Behältern unterschiedlicher Größe nimmt etwa den Raum einer Garage ein und ist der Stolz von Ulrich Ramsaier. „Das ist ein Modul zur Abgasnachverstromung“, sagt der Chef der KWA Bioenergie GmbH & Co. Kraftwerk Römerhügel KG. Hinter dem langen Firmennamen verbirgt sich der Betreiber einer Biogasanlage, die elf Bauern und der Stuttgarter KWA Contracting AG gehört. Das Biogas aus der Anlage wird in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme verwandelt.

 

„Um den Wirkungsgrad zu verbessern, haben wir im vergangenen Jahr das neue Modul in Betrieb genommen“, erzählt Ramsaier. Das auch als ORC-Modul bezeichnete System nutzt die 450 Grad heißen Abgase aus dem Biogas-Blockheizkraftwerk, um zusätzlichen Strom zu erzeugen. Zur installierten Leistung von 625 Kilowatt sind so 70 Kilowatt hinzugekommen – „ohne, dass wir ein Gramm zusätzliches Substrat benötigen“, sagt Ramsaier. In der Biogasanlage auf dem Kornwestheimer Römerhügel wird als Substrat Mais eingesetzt, aus dem die Mikroben im Reaktor Methangas erzeugen. Mit dem ORC-Modul liege der Gesamtwirkungsgrad bei 90 Prozent, sagt Ramsaier. Etwa 50 Prozent der zugeführten Energie werden zu Strom, weitere 40 Prozent zu Wärme, die vom örtlichen Berufsschulzentrum und dem Lackierpistolen-Hersteller Sata abgenommen wird.

Bedingungen wurden nachträglich geändert

Das ORC-Modul ist nicht nur Ramsaiers Stolz, sondern auch einer der Gründe dafür, dass die KWA Bioenergie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zieht. Denn wegen der jüngsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juni 2014 rechnet sich die 350 000 Euro teure Erweiterung für das Unternehmen nicht. „Ich habe nur die Zustimmung der Gesellschafter bekommen, weil ich ihnen sagen konnte, dass das eine sichere Investition ist“, erzählt Ramsaier. Doch mit der letzten EEG-Reform seien die Bedingungen nachträglich geändert worden. Darin ist festgelegt, das Biogasanlagenbetreiber nur noch für 95 Prozent des Stroms die volle Vergütung erhalten, der Rest muss über die Börse verkauft werden. Im ersteren Fall bringt die Kilowattstunde gut 20 Cent, im letzteren nur rund drei Cent. Dadurch entgehen den Kornwestheimern nach eigenen Angaben knapp 30 000 Euro im Jahr. Rote Zahlen schreibe man zwar nicht, aber der Gewinn falle deutlich niedriger aus. „Wir haben in die Effizienzverbesserung der Anlage investiert – und jetzt werden wir dafür bestraft“, sagt Ramsaier.

„Mit der letzten EEG-Reform wurde erstmals in den Bestand eingegriffen“, sagt Gerrit Müller-Rüster. Das widerspreche dem im Grundgesetz festgelegten Schutz des Eigentums. Müller-Rüster arbeitet für die Beratungsfirma Treurat und Partner, die die Verfassungsklage der KWA Bioenergie begleitet. Unterstützt wird die Klage vom Verein Nachhaltige Energien, dem 134 Biogasproduzenten und Dienstleister aus der Branche angehören. Die Klage aus Kornwestheim wurde am 19. Mai eingereicht und war bundesweit die erste. Seitdem sind zwei aus Niedersachsen und eine aus Sachsen dazugekommen.

Die Branche sieht sich nicht nur durch Änderungen bei der Einspeisung benachteiligt, sondern auch durch die Streichung des sogenannten Landschaftspflegebonus’, mit dem der Einsatz von Energiepflanzen gefördert wurde. Hier müsse es zumindest eine Übergangsfrist geben, fordert Müller-Rüster. KWA Bioenergie hat den Bonus nach eigenen Angaben nicht in Anspruch genommen. Mit der Streichung verfolgt die Koalition das Ziel, dass statt Nahrungspflanzen vermehrt Reststoffe wie Gülle oder Kompost in Biogasanlagen genutzt werden. „Da ist die Politik auf dem Holzweg“, sagt Ramsaier. „Das Potenzial an Reststoffen ist viel zu gering. Damit bekommen wir keine Energiewende hin“.

Keine Angst vor der Vermaisung der Landschaft

Auch das Argument, man müsse der „Vermaisung“ der Landschaft vorbeugen, greife bei der Anlage der KWA nicht. Im Landkreis Ludwigsburg sei der Maisanteil mit unter 30 Prozent niedriger als in den 80er-Jahren, als es deutlich mehr Milchbauern gegeben habe. Rund 220 Hektar Maisfläche würden für die Biogasanlage gebraucht. Ramsaier räumt aber ein, dass es in Norddeutschland Regionen gebe, in denen es mit dem Maisanbau übertrieben werde.

Das Bundeswirtschaftsministerium hält die EEG-Reform für verfassungskonform und argumentiert, dass die Veränderungen bei Biogas auch dazu beitragen sollten, den Strompreisanstieg zu begrenzen. Stattdessen wolle man sich auf die „kostengünstigen Technologien Windenergien und Fotovoltaik“ konzentrieren. „Strom aus Biogas hat eine ganz andere Qualität“, sagt dagegen Müller-Rüster. Anders als Wind- und Sonnenstrom sei er unabhängig vom Wetter jederzeit verfügbar und werde daher immer wichtiger für einen stabilen Netzbetrieb. Doch mit der EEG-Reform habe die Regierung die Bioenergie ausgebremst. Neue Anlagen würden praktisch nicht mehr gebaut. Stattdessen setze die Koalition auf klimaschädliche Kohle-Reservekraftwerke und mehr Wärme-Kraft-Kopplung – was letztlich ebenfalls zu höheren Umlagen für Stromkunden führe. Dass sich die Situation durch die Klage schnell ändern wird, glauben Ramsaier und seine Mitstreiter nicht. Das Verfahren in Karlsruhe dürfte eineinhalb bis zwei Jahre dauern. Erst im Anschluss könnte im Erfolgsfall eine Gesetzesänderung in Angriff genommen werden.